LGBTQIA+ und Beruf
Welche Fragen zu Sexualität im Job erlaubt sind

Der ÖGB klärt zum Start des Pride-Monats Juni auf, welche Fragen zu Sexualität und Beruf am Arbeitsplatz erlaubt sind und wie man damit umgehen kann. | Foto: Barbara Schuster/RMW
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Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGK) informiert zum Start des Pride-Monats darüber, welche Fragen zu Sexualität im Beruf eigentlich erlaubt sind und was in den privaten Bereich fällt. Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) soll zusätzlich vor Diskriminierung schützen.

ÖSTERREICH. So muss bei einem Bewerbungsgespräch beispielsweise nicht beantwortet werden, welche sexuelle Orientierung man hat, genauso wenig wie die Frage nach einem Kinderwunsch. Der Monat Juni steht im Zeichen von Akzeptanz und Gleichberechtigung der Schwulen, Lesben, queeren, intergeschlechtlichen, trans- und nicht-binären Personen (LGBTQIA+). Rund 300.000 Beschäftigte zählen sich laut ÖGB zu dieser vielfältigen Community dazu.

Was bedeutet...?


Queer

Unter queer versteht man alles, was nicht der heterosexuellen Norm oder den beiden Geschlechtern männlich und weiblich, auch nicht-binär genannt, entspricht.

Dazu gehören also Menschen, die beispielsweise homo-, bi- oder pansexuell sind.

Queer ist aber nicht auf die Sexualität beschränkt. Auch nicht-binäre und Trans-Personen zählen hier dazu.

LGBTQIA+

Unter der englischen Abkürzung LGBTQIA+ versteht man die queere Community.

LGBTQIA+ steht also für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-Personen, queere Menschen sowie intergeschlechtliche und asexuelle.

Das + soll verdeutlichen, dass es noch mehr als die eben genannten sexuellen und geschlechtlichen Identitäten gibt.


Unfreiwilliges Outing ist rechtswidrig

Bewerbungsgespräche sind oft eine heikle Sache, wenn man den Job unbedingt haben möchte. Für queere Menschen bedeutet das oft auch Bangen vor Fragen zum Partner oder der Partnerin und eventuelle Nachteile aufgrund der Antwort. Ob bewusst oder unbewusst, sind viele Menschen immer noch voreingenommen gegenüber Personen, die nicht heterosexuell sind. Dabei hat die sexuelle Orientierung nichts mit beruflicher Kompetenz zu tun und Nachteile dadurch können umso frustrierender für Betroffene sein. In Österreich gibt es das GIBG, das vor Diskriminierung am Arbeitsplatz schützen soll. Im Ernstfall kann bei einem Verstoß geklagt werden.

In Bezug auf Fragen zur sexuellen Orientierung ist die Rechtslage deutlich, informiert ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko:

"Fragen nach der sexuellen Orientierung dürfen nicht gestellt werden. Sie betreffen die Privatsphäre. Wird man dennoch danach gefragt, gilt dasselbe wie etwa bei Fragen nach einem eventuellen Kinderwunsch: Man muss sie nicht oder nicht wahrheitsgemäß beantworten."

Ebenfalls nicht erlaubt, ist etwa ein unfreiwilliges Outing durch Kolleginnen, Kollegen oder Vorgesetzte am Arbeitsplatz. Dieser Eingriff in die höchstpersönlichen Rechte ist ohne Einverständnis der betreffenden Person sogar rechtswidrig. "Geht ein unfreiwilliges Outing mit Belästigungen am Arbeitsplatz einher, sieht das Gleichbehandlungsgesetz Abhilfemaßnahmen und Schadenersatz vor", betont Trinko.

Arbeitgeber in der Pflicht

Das GIBG nimmt Arbeitgebende in die Pflicht, vor Diskriminierung und Belästigung im Betrieb zu schützen. Sind Vorfälle bekannt, müssen sie für wirksame Abhilfe sorgen und ein diskriminierungsfreies Umfeld ohne weitere Belästigung schaffen. Das kann bei beleidigenden "Witzen" oder absichtlicher Verwendung falscher Pronomen anfangen und weitaus schlimmer enden. "Eine 'angemessene Abhilfe' muss weitere Belästigungen wirksam verhindern und kann von einer Verwarnung oder Versetzung bis hin zur Kündigung oder Entlassung reichen", stellt der Arbeitsrechtsexperte klar.

Hat ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin das Gefühl, er oder sie sei wegen der sexuellen Orientierung gekündigt worden, "kann er oder sie die Kündigung oder Entlassung beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten oder die Kündigung akzeptieren, aber Schadenersatzansprüche geltend machen. Dabei helfen der Betriebsrat oder die Gewerkschaft", unterstreicht Trinko.

Hast du dich am Arbeitsplatz wegen deiner Sexualität unwohl gefühlt?

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Der ÖGB klärt zum Start des Pride-Monats Juni auf, welche Fragen zu Sexualität und Beruf am Arbeitsplatz erlaubt sind und wie man damit umgehen kann. | Foto: Barbara Schuster/RMW
Wen oder wie man liebt, geht niemanden etwas an und Fragen dazu müssen am Arbeitsplatz nicht bzw. nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden, informiert der ÖGB-Arbeitsrechtsexperte. | Foto: Maximilian Spitzauer/RMW
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Umfeld zu schaffen. | Foto: Pexels

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