Ab einer Mio. Euro
SPÖ legt Babler-Modell für Erbschaftssteuer vor

SPÖ-Chef Andreas Babler will in Österreich wieder eine Erbschafts- und Schenkungssteuer einführen. Sein Modell sieht einen Freibetrag von einer Million Euro vor – auch die bisher immer anfallende Grunderwerbssteuer soll hier einbezogen sein. | Foto: SPÖ/Višnjić
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  • SPÖ-Chef Andreas Babler will in Österreich wieder eine Erbschafts- und Schenkungssteuer einführen. Sein Modell sieht einen Freibetrag von einer Million Euro vor – auch die bisher immer anfallende Grunderwerbssteuer soll hier einbezogen sein.
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SPÖ-Chef Andreas Babler will in Österreich wieder eine Erbschafts- und Schenkungssteuer einführen. Sein Modell möchte er beim SPÖ-Parteitag im November beschließen lassen. Die Steuer soll nur für große Vermögensübertragungen ab einer Million Euro gelten. Nach Parteiberechnungen würde das rund zwei Prozent der Erbschaften in Österreich betreffen – folglich blieben 98 Prozent weiterhin steuerfrei.

ÖSTERREICH. Die SPÖ hat ihr Modell für die Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer fertig ausgearbeitet, wie das "Ö1-Morgenjournal" am Montag berichtete. Demnach solle sich am Freibetrag von einer Million Euro nichts ändern, neu sei allerdings, dass dieser auch für die Grunderwerbssteuer gelten soll. Denn die Grunderwerbssteuer, die aktuell bei jeder Übertragung von Immobilien anfällt, sei "die wahre Häuslbauersteuer", so die SPÖ.

Drei Steuerstufen bis zu 35 Prozent

Geht es nach dem Babler-Modell sollen für geerbte oder geschenkte Vermögensteile ab einer Million bis fünf Millionen Euro 25 Prozent Steuer anfallen. Ab fünf bis zehn Millionen Euro wären es dann 30 Prozent und jenseits von zehn Millionen Euro würde die Erbschaftssteuer nach dem SPÖ-Modell 35 Prozent betragen.

Was den Freibetrag betrifft, spricht die SPÖ von einem "Lebensfreibetrag". Das bedeutet, dass alle Erbschaften und Schenkungen über einen Zeitraum von 30 Jahren hinweg zusammengerechnet werden – bleibt die Summe unter einer Million Euro, dann fällt keine Steuer an.

98 Prozent komplett steuerfrei

Nach Parteiberechnungen würde das rund zwei Prozent der Erbschaften betreffen, was heißt, dass rund 98 Prozent aller Erbschaften auch in Zukunft steuerfrei bleiben würden. Und zwar wirklich komplett steuerfrei, denn die SPÖ würde in den Freibetrag auch die bisher immer anfallende Grunderwerbssteuer einbeziehen.

Die Grunderwerbssteuer sei derzeit nämlich "die Erbschaftssteuer für Häuslbauer", weil sie bei jeder Übertragung von Immobilien anfällt, zitiert "Ö1" die Sozialdemokraten. Die Steuersätze liegen zwischen einem halben und 3,5 Prozent.

Ein Beispiel: Wer ein Einfamilienhaus im Wert von einer Million Euro an seine Kinder vererbe, zahle aktuell eine Grunderwerbssteuer von rund 25.000 Euro. Durch den "Lebensfreibetrag" im SPÖ-Modell würde diese Belastung gänzlich wegfallen.

Betriebs-Erbschaften nach deutschem Modell

Bei Betriebs-Erbschaften soll das deutsche Modell zur Anwendung kommen: 85 Prozent des Betriebsvermögens werden nicht besteuert, wenn der Betrieb mindestens fünf Jahre weitergeführt wird und die Mitarbeiter im Betrieb verbleiben.

Ein Beispiel: Ein Betrieb im Wert von zehn Mio. Euro wird vererbt. Die Grundlage für die Besteuerung sind 15 Prozent – also 1,5 Mio. Euro – abzüglich dem Freibetrag von einer Million Euro. Die verbleibenden 500.000 Euro werden mit 25 Prozent besteuert, macht 125.000 Euro Steuer.

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SPÖ-Chef Andreas Babler will in Österreich wieder eine Erbschafts- und Schenkungssteuer einführen. Sein Modell sieht einen Freibetrag von einer Million Euro vor – auch die bisher immer anfallende Grunderwerbssteuer soll hier einbezogen sein. | Foto: SPÖ/Višnjić
Geht es nach dem Babler-Modell sollen für geerbte oder geschenkte Vermögensteile ab einer Million bis fünf Millionen Euro 25 Prozent Steuer anfallen. Ab fünf bis zehn Millionen Euro wären es dann 30 Prozent und jenseits von zehn Millionen Euro würde die Erbschaftssteuer nach dem SPÖ-Modell 35 Prozent betragen. | Foto: Unsplash
Nach Parteiberechnungen würde die Steuer rund zwei Prozent der Erbschaften betreffen, was heißt, dass rund 98 Prozent aller Erbschaften auch in Zukunft steuerfrei bleiben würden. | Foto: Shutterstock / Hyejin Kang

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