Balkonkraftwerke leichter umzusetzen
Papamonat für Zivildiener kommt
Die Installation von "Balkonkraftwerken" wird rechtlich einfacher. Außerdem sollen Zivildiener Anspruch auf einen "Papamonat" bekommen. Diese beiden Änderungen wurde in der Länderkammer mehrheitlich zugestimmt.
ÖSTERREICH. Mit 1. September soll die Installation von Balkonkraftwerken einfacher werden. Das soll durch die Änderung des Wohneigentumsgesetzes möglich werden. So soll es künftig ausreichen, wenn alle Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer vor der Montage kleiner Photovoltaik-Anlagen verständigt werden und diese nicht widersprechen.
Balkonkraftwerke leichter umsetzbar
Innerhalb von zwei Monaten ab Verständigung muss ein Widerspruch erfolgen, ansonsten wird das Schweigen als Zustimmung gewertet. Eingebracht wurde der Abänderungsantrag von ÖVP und Grüne und nun mehrheitlich angenommen. Davon umfasst sind Kleinsterzeugungsanlagen mit einer Leistung von weniger als 0,8 kW, die an eine bereits vorhandene Steckdose angesteckt werden können.
Die steirische FPÖ kritisierte, dass dies zu einer Einschränkung der Nachbarschafts- und Eigentumsrechte führe. Für die Wiener Grünen sei die Gesetzesänderung wiederum ein "kleiner, aber wichtiger" Schritt, der Österreich guttun werde am Weg in die Energieunabhängigkeit. SPÖ Kärnten signalisierte seine Zustimmung.
Zahlreiche Neuerungen im Zivildienst
In der Länderkammer wurde auch der von der Regierung vorgeschlagenen Novelle des Zivildienstgesetzes zugestimmt. Darin wird geregelt, dass Zivildiener nach der Geburt eines Kindes einen "Papamonat" nehmen können. Zudem wird mit der Novelle der Kreis der bevorzugten Zivildienstorganisationen um Einrichtungen der Altenbetreuung und Krankenanstalten erweitert und Zivildienern aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen die einmalige Teilung des Zivildienstes ermöglicht. Dem wird vorausgesetzt, dass eine entsprechende Vereinbarung mit der gewünschten Zivildiensteinrichtung vorliegt.
Als Reaktion auf die vielen Nichtantritte zum Zivildienst aus medizinischen Gründen, darf die Zivildienstserviceagentur künftig fachärztliche Untersuchungen anordnen. Neu ist auch, dass jene, die wegen einer Katastrophe oder einem besonderen Notstand einen außerordentlichen Zivildienst absolvieren müssen, Anspruch auf eine Dienstfreistellung für 30 Tage im Jahr bekommen.
Die für den Zivildienst zuständige Staatssekretärin Claudia Plakolm sieht einen laufenden Weiterentwicklungsbedarf. Denn der Zivildienst sei nicht nur eine "essenzielle Stütze" für die Gesellschaft, sondern auch ein Sprungbrett für Männer in den Gesundheits- und Sozialbereich.
Das könnte dich auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.