Wer darf zu Hause bleiben?
Gesundheitsministerium veröffentlicht Verordnung für Risikogruppen

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Die COVID-19-Risikogruppe-Verordnung tritt mit 6. Mai in Kraft. Risiko-Atteste können erstmals mit Wirksamkeit ab diesem Zeitpunkt ausgestellt werden.
ÖSTERREICH. Das Gesundheitsministerium definierte am Donnerstag mit einer Verordnung, wer nun offiziell in die Covid-19-Risikogruppe fällt. Die Verordnung ebnet den Weg für Risikoatteste und ist bereits seit gestern wirksam. Demnach können Risiko-Atteste mit Wirksamkeit ab diesem Datum ausgestellt werden. Das betrifft vor allem Personen mit chronischen Grunderkrankungen wie Nieren-, Lungen- und Herzerkrankungen.
Neun Risikogruppen
Die COVID-19-Risikogruppe-Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) legt im Detail fest, welche medizinischen Voraussetzungen eine Zuordnung zur Covid-19-Risikogruppe rechtfertigen. Darunter fallen etwa "fortgeschrittene funktionelle oder strukturelle chronische Lungenkrankheiten, die eine dauerhafte, tägliche, duale Medikation benötigen", heißt es darin. Dazu gehören etwa pulmonale Hypertonien, Mucoviscidosen und zystische Fibrosen sowie COPD im fortgeschrittenen Stadium.
Außerdem betroffen sind Personen mit chronischen Herzerkrankungen mit Endorganschaden, die dauerhaft therapiebedürftig sind, etwa mit ischämischen Herzerkrankungen sowie Herzinsuffizienzen. Zur Risikogruppe gehören auch Menschen mit aktiven "Krebserkrankungen mit einer jeweils innerhalb der letzten sechs Monate erfolgten onkologischen Pharmakotherapie (Chemotherapie, Biologika) und/oder einer erfolgten Strahlentherapie sowie metastasierende Krebserkrankungen auch ohne laufende Therapie".
Auch Menschen mit fortgeschrittenen chronische Nierenerkrankungen zählen dazu. Chronische Lebererkrankungen mit Organumbau und dekompensierter Leberzirrhose werden ebenfalls als Risikoindikator genannt, ebenso ausgeprägte Adipositas ab dem dritten Grad mit einem Body-Mass-Index größer oder gleich 40.
Betroffene erhalten erst ab 11. Mai Brief
Mitglieder der Risikogruppen soll es mit der Verordnung ermöglicht werden, von zu Hause aus zu arbeiten oder mit einer Fortzahlung des Gehalts freigestellt zu werden. Betroffene erhalten einen Brief des Dachverbands der Sozialversicherungsträger. Laut der Ärztekammer sei davon auszugehen, dass dieser Brief bei den betroffenen Personen erst ab 11. Mai 2020 einlangen wird. Versicherte werden darin aufgefordert, sich telefonisch oder per E-Mail bei ihrem behandelnden Arzt zu melden. Eine weitere Möglichkeit ist, dass sich mögliche Betroffene direkt einen Termin für ein Attest bei ihrem Arzt ausmachen.
Quelle: COVID-19-Risikogruppe-Verordnung
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