Zweiter Lockdown
Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Österreich

Zur "körperlichen und physischen Erholung" ist es u.a. erlaubt, sich im Freien aufzuhalten.
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  • Zur "körperlichen und physischen Erholung" ist es u.a. erlaubt, sich im Freien aufzuhalten.
  • hochgeladen von Brigitte Steinriegel

Ab Dienstag, 17. November gelten in Österreich rund um die Uhr Ausgangsbeschränkungen. Die neue Verordnung ist vorerst bis 6. Dezember, 24.00 Uhr, in Kraft. Hier ein Überblick, an welche Corona-Maßnahmen wir uns jetzt halten müssen. 

ÖSTERREICH. Strenger definiert werden im zweiten Lockdown die Ausnahmen für das Verlassen des eigenen Wohnbereichs. Die wichtigste Frage also gleich vorab: Aus welchem Grund darf man noch die Wohnung verlassen? 

  •  Zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen , Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Kontakt mit Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen
  • Grundgütern des täglichen Lebens
  • Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen
  • Deckung eines Wohnbedürfnisses
  • Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse
  • die Versorgung von Tieren
  • berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung
  • unaufschiebbare Behördenwege
  • Teilnahme an Wahlen

Wen darf man treffen?

Erlaubt ist der Besuch von einzelnen engsten Angehörigen. Zu den engsten Angehörigen zählen laut Gesundheitsministerium die Eltern, (volljährige) Kinder und Geschwister. Auch einzelne wichtige Bezugspersonen dürfen im zweiten Lockdown getroffen werden, mit denen man in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt pflegt. Die Durchführung von Familienfeiern oder vergleichbaren gesellschaftlichen Zusammenkünften stellt kein "Grundbedürfnis des täglichen Lebens" dar und sind nicht zulässig. Der "Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner" ist erlaubt.  

Darf man zum Spazieren ins Grüne fahren?

Grundsätzlich darf man sich auch zur "körperlichen und physischen Erholung" im Freien aufhalten. Das ist nicht auf die unmittelbare Wohnumgebung beschränkt. Es bleibt erlaubt, etwa mit dem Auto oder der Straßenbahn ins Grüne zur Erholung zu fahren. Die Fahrt zum Zweitwohnsitz ist ebenfalls gestattet.

Zu wem muss ich in der Öffentlichkeit Abstand halten ?

Weiterhin gilt die Abstandspflicht von mindestens einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, sowie zusätzlich im Innenbereich öffentlicher Orte die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zu Lebenspartnern muss kein Abstand eingehalten werden, auch wenn diese nicht im gemeinsamen Haushalt leben. 

Sind alle Schulen geschlossen?

Grundsätzlich gibt es in den Schulen ab Dienstag keinen regulären Unterricht mehr. Es wird aber weiterhin möglich sein, seine Kinder in die Schule zu schicken. Denn es muss eine Betreuung in Schulen angeboten werden. Laut dem Erlass des Ministeriums können dies alle Schüler, unabhängig vom beruflichen Hintergrund der Eltern in Anspruch nehmen. Ausnahmen gibt es etwa für Sonderschulen, hier findet der Unterricht weiterhin statt.

Welche Geschäfte haben noch offen?

Die neue Verordnung sieht vor, dass der Handel zusperrt. Ausgenommen bleibt nur die Deckung des täglichen Bedarfs. Weiterhin geöffnet bleiben dürfen etwa: Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen und Stromtankstellen einschließlich Waschanlagen, Banken, KFZ- und Fahrradwerkstätten, der Auto- und Fahrradverleih, Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske usw. Das Einkaufen ist nur von 6.00 bis 19.00 Uhr erlaubt. Bestehen bleibt bei den offenen Geschäften auch die Abstandsregel, die 10-m2-Regel pro Kunde und das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Einkaufs.

Was nicht erlaub ist

Nicht erlaubt ist laut Angaben aus dem Gesundheitsministerium, dass zwei oder mehrere Angehörige (oder Bezugspersonen) gemeinsam eine haushaltsfremde Person daheim besuchen, auch dann nicht, wenn diese alleine in einem Haushalt lebt. Man muss aber nicht eine einzelne oder mehrere einzelne Personen definieren, die man während des Lockdowns trifft. Es können unterschiedliche Personen sein, die unter die erlaubten Kontakte fallen. Die Bundesregierung appelliert aber, möglichst niemanden zu treffen und die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.

Ausgangssperren auch unter Tags, alle Schulen sperren
Verwirrung über Betreuungsbedarf an Schulen
Zur "körperlichen und physischen Erholung" ist es u.a. erlaubt, sich im Freien aufzuhalten.
Wie viele Schüler die Betreuung an den Pflichtschulen in Anspruch nehmen werden, darüber herrscht in Schulen in den einzelnen Bundesländern große Verwirrung.  | Foto: Goll

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