Juristen skeptisch
Anti-Terror Paket stößt auf Widerstand

Der Terroranschlag in Wien war für die Regierung Anlass für das neue Anti-Terror-Paket. Juristen werten die elektronische Überwachung als "massiven Eingriff" in das Privatleben. Auch der Straftatbestand zu religiösem Extremismus trifft aus Skepsis. | Foto: Erich Weber
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  • Der Terroranschlag in Wien war für die Regierung Anlass für das neue Anti-Terror-Paket. Juristen werten die elektronische Überwachung als "massiven Eingriff" in das Privatleben. Auch der Straftatbestand zu religiösem Extremismus trifft aus Skepsis.
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Nach dem erschütternden Terroranschlag in Wien im November hat die Bundesregierung als Reaktion ein umfassendes Anti-Terror-Paket geschnürt. Am Dienstag endet hierfür die Begutachtungsfrist und wird von Juristen aus ganz Österreich in seinen zentralen Punkten heftig kritisiert. Eine Fußfessel hindere "einen Terroristen leider auch nicht daran, ein Attentat zu begehen", heißt es zum Beispiel vom Institut für Strafrecht an der Universität Innsbruck.

ÖSTERREICH. Es gebe "keine Notwendigkeit, das bestehende materielle Terrorismusstrafrecht zu verschärfen", so das Fazit des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie an der Universität Wien zu dem Anti-Terror-Paket. Bestehende gesetzliche Bestimmungen hätten ausgereicht, um das Attentat zu verhindern, wird im Hinblick auf die Pannen im Vorfeld ausdrücklich betont. Viel mehr führten  "Probleme im Informationsaustausch" zu dem Anschlag. Die von der Regierung eingesetzte Untersuchungskommission mit Experten hat in einem Zwischenbericht unmittelbar vor Weihnachten eine Reihe von Pannen im Vorfeld des Terroranschlags angeprangert, etwa keine rasch erhöhte Risikoeinstufung nach einem versuchten Waffenkauf in der Slowakei.

Ein neuer Straftatbestand zu religiös motivierten extremistischen Verbindungen wird in der Stellung kritisch beurteilt, weil dieser einerseits zu unbestimmt und in anderen Bereichen zu eng definiert sei. Ausdrücklich begrüßt werden sogenannte Fallkonferenzen, bei denen sich verschiedene Behörden mit möglichen terroristischen Gefährdungen durch bestimmte Personen auseinandersetzen. Das ist ein zentraler Punkt für die – noch in Babykarenz befindliche – Justizministerin Alam Zadic (Grüne) im Reformpaket.

Bei dem Anschlag in der Wiener Innenstadt am 2. November sind vier Menschen erschossen worden. | Foto: Korzinek
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Wenn es nach der Richtervereinigung und die Oberstaatsanwaltschaft Wien geht sollte die geplante Ausweitung der gerichtlichen Aufsicht sogar in anderen Fällen etwa bei massiver häuslicher Gewalt zum Einsatz kommen, jedoch müsse dann der erhebliche zeitliche Mehraufwand der Gerichte evaluiert werden.

Eine elektronische Überwachung wird als "massiver Eingriff" in das Privatleben und in das Grundrecht auf Datenschutz gesehen, dessen Notwendigkeit in den Gesetzestexten nicht begründet werde, kritisieren die Richter und verweisen darauf, dass die Untersuchungskommission zum Terroranschlag nicht einen Mangel an Informationen über das (gefährliche) Verhalten des Attentäters nach seiner bedingten Entlassung, sondern einen unzureichenden Umgang mit vorhandenen Informationen und fehlenden Informationsaustausch zwischen Behörden festgestellt hat.

"Sicherheit vorgauklen"

"Die geplante Überwachungsmöglichkeit gaukelt der Öffentlichkeit zusätzliche Sicherheit durch Unterstützung der polizeilichen Präventionsarbeit vor. Zielführender wäre stattdessen eine adäquate Ausstattung der Sicherheitsbehörden, insbesondere polizeilicher Sondereinheiten, und die regelmäßige Vernetzung im Rahmen der gerichtlichen Aufsicht", heißt es weiter in der Stellungnahme.

Ich halt das Anti-Terror-Paket für...

Einwände meldet auch das Institut für Strafrecht an der Universität Innsbruck an. Der neue Straftatbestand für religiös motivierte extremistische Verbindungen decke sich weitgehend mit den bereits eingeführten Bestimmungen für staatsfeindliche Vereinigungen. "Kriminalpolitisch überzeugende Gründe" könne man nicht erkennen, wird in der Stellungnahme zum Anti-Terrorpaket der Bundesregierung betont. Weiter heißt es dazu: "Wir zweifeln auch daran, dass die Schaffung einer derartigen neuen Antiterror-Strafbestimmung ein zielführendes Mittel ist, den politischen Islam zu bekämpfen." Der verschärfte Kampf gegen den "politischen Islam" ist vor allem von der ÖVP als Hauptargument für diese geplante Gesetzesregelung genannt worden. Auch den Innsbrucker Strafrechtlern schein die Ausweitung der Fußfessel in dieser Form "problematisch".

Vor allem die ÖVP hat keine Zweifel an der Umsetzung des Gesetzespakets gelassen. | Foto: Dragan Tatic/BKA
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Islaminstitut der Uni Wien rechnet mit IGGÖ ab

Das Institut für islamisch-theologische Studien an der Uni Wien nutzt im Rahmen der Stellungnahme zum zweiten Teil ihres "Anti-Terror-Pakets", mit dem das Islamgesetz verschärft werden soll, die Möglichkeit, die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) zu kritisieren. Es stelle sich die Frage, ob sich die IGGÖ wirklich den Interessen der österreichischen Muslime verpflichtet fühlt oder sich nicht vielmehr "zum Instrument der meist aus dem Ausland gesteuerten Verbände machen lässt". Das zeige sich nicht nur an den "zumeist aus nicht qualifizierten Personen bestehenden Kontrollorganen der IGGÖ (Obersterrat, Schurarat usw.), sondern auch daran, dass die Besetzung der Stellen von Religionslehrkräften weniger nach Qualifikation als vielmehr nach Verbandzugehörigkeit erfolgt", schreibt Islamwissenschafter Ednan Aslan.

Dieser wirft dem Verband auch vor, Koranschulen, die nicht einmal in der Türkei oder in arabischen Ländern anerkannt waren, in den Rang von Hochschulen zu erheben und Personen, denen in ihren Ländern der Imam-Beruf mangels Qualifikation verwehrt blieb, hier die Erlaubnis zu erteilen, als Imame arbeiten zu dürfen"

>>Mehr zum Anti-Terror Paket findest du hier

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Der Terroranschlag in Wien war für die Regierung Anlass für das neue Anti-Terror-Paket. Juristen werten die elektronische Überwachung als "massiven Eingriff" in das Privatleben. Auch der Straftatbestand zu religiösem Extremismus trifft aus Skepsis. | Foto: Erich Weber
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