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Österreichische Rechtsanwälte fordern Kostenersatz bei Freispruch

- Jahrzehntelang fordern Rechtsanwälte einen angemessenen Kostenersatz bei Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen.
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Seit Jahrzehnten fordern Rechtsanwälte einen angemessenen Kostenersatz bei Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen. Justizministerin Alma Zadić zeigte sich gesprächsbereit, jedoch liegt der Ball beim Finanzminister, heißt es.
ÖSTERREICH. Jahrzehntelang fordern Rechtsanwälte einen angemessenen Kostenersatz bei Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen. Die Anwälte fordern, dass Richterinnen und Richter auf Basis der Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) für Anwaltskosten über die Vergütung für den fälschlich Beschuldigten entscheiden.
Mit einem neuerlichen Anlauf zur Umsetzung der Forderungen startete am Samstag, 25. Februar, der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK). Ihr Präsident Armenak Utudjian sagte, dass das "Verfahren nicht schon zur Strafe" werden dürfte.

- Mit einem neuerlichen Anlauf zur Umsetzung der Forderungen startete am Samstag der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK). Ihr Präsident Armenak Utudjian sagte, dass das "Verfahren nicht schon zur Strafe" werden dürfte. (Archiv)
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Deshalb hat man ein Konzept verfasst, das Justizministerin Alma Zadić (Grüne) vorgelegt wurde. Sie habe sich "durchaus gesprächsbereit" gezeigt, aber auch darauf verwiesen, dass es letztlich "am Finanzminister (Magnus Brunner, Anm.) liegen" werde, berichtet "APA".
Gespräche geplant
Die Justizministerin erklärte, dass sie mit dem Koalitionspartner ÖVP über das – auch im Regierungsübereinkommen enthaltene – Thema im Zuge der aktuellen Verhandlungen über die Generalstaatsanwaltschaft reden will. ÖRAK-Präsident Utudjian hielte es allerdings für geboten, die Frage des gerechten Kostenersatzes gesondert zu behandeln, heißt es.

- Alma Zadic habe sich "durchaus gesprächsbereit" gezeigt, aber auch darauf verwiesen, dass es letztlich "am Finanzminister (Magnus Brunner, Anm.) liegen" werde. (Archiv)
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Derzeit haben beschuldigte Personen, die freigesprochen werden oder mit Einstellung des Ermittlungen gar nicht vor Gericht kommen, Anwaltskosten de facto selbst zu tragen. Anders als im Zivilverfahren ist im Strafverfahren kein allgemeiner Kostenersatz vorgesehen. Zwar findet sich in der Strafprozessordnung für Freisprüche ein "Beitrag zu den Kosten der Verteidigung", jedoch wird dieser kaum zugesprochen und deckt die Kosten bei Weitem nicht.
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