Buwog-Causa
Nach Hochegger beantragt auch Meischberger Haftaufschub

- Peter Meischberger, der in der Buwog-Causa zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, hat wie Peter Hochegger einen Haftaufschub beantragt.
- hochgeladen von Bernadette Wiesbauer
Nach den rechtskräftigen Verurteilungen in der Buwog-Causa suchen die Hauptangeklagten nach Wegen, ihre Haftstrafen hinauszuzögern. Während Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser seine vierjährige Haftstrafe unmittelbar antreten muss, beantragen seine anderen Mitangeklagten Aufschübe aus gesundheitlichen Gründen.
ÖSTERREICH. Peter Meischberger hat nach Peter Hochegger nun ebenfalls einen Haftaufschub beantragt, wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn einen Bericht der "Krone" bestätigte. Meischberger wurde in der Buwog-Causa zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt und gab an, aus medizinischen Gründen vollzugsuntauglich zu sein. Das Gericht muss nun entsprechende medizinische Gutachten einholen, um über den Antrag zu entscheiden.
Hochegger hatte bereits zuvor einen zweimonatigen Aufschub wegen eines Hüftleidens erwirkt. Der Ex-Finanzminister Grasser hingegen hat bisher keinen Aufschub beantragt und sollte seine Haft in der Justizanstalt Innsbruck bereits angetreten haben oder muss dies in den kommenden Tagen tun. Seine Anwälte hüllen sich bezüglich seines Haftantritts weiterhin in Schweigen. Bis Dienstag hatte er noch Zeit, seine Zelle zu beziehen.
Grasser wurde nach 20 Jahren der Privatisierung der Bundeswohnungen im BUWOG-Prozess wegen Untreue und Geschenkannahme zu vier Jahren Haft rechtskräftig verurteilt-Meinbezirk berichtete.

- Grasser wurde wegen Untreue und Geschenkannahme wurde er zu vier Jahren Haft verurteilt.
- Foto: HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com
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Regierung will Hausarrest ausweiten
Die drei Verurteilten könnten jedoch von geplanten Sparmaßnahmen der Regierung profitieren. Diese will den elektronisch überwachten Hausarrest ausbauen, da die Haft in Justizanstalten den Staat deutlich mehr kostet. Konkret soll die am Wohnsitz zu verbüßende Zeit einer Haftstrafe von zwölf auf 24 Monate ausgeweitet werden. Straftäterinnen und Straftäter könnten somit bis zu zwei Jahre ihrer Haftstrafe zu Hause "absitzen".
Die entsprechende Gesetzesänderung soll bereits im September in Kraft treten. Grassers Verteidiger Manfred Ainedter betonte kürzlich, dass man sich umgehend um eine elektronische Fußfessel bemühen werde, sobald die neue Regelung gilt.
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