Trotz ärztliche Warnung
Ministerium ordnet Maskenpflicht im Sportunterricht an
In Punkt 1.2.1 zum Thema Unterricht und Sport regelt das Bildungsministerium die Maskenpflicht im Sportunterricht: „Es gelten die Regelungen betreffend MNS/FFP2-Maske für die jeweilige Schulstufe.“ Das heißt: Mund-Nasenschutz (MNS) bis zur achten Schulstufe und FFP2-Maske ab der achten Schulstufe. „Das ist Wahnsinn“, sagt dazu ein Mediziner. Die Verordnung gilt noch bis 14 Jänner.
ÖSTERREICH. Gott sei Dank lassen viele Lehrer Menschenverstand walten, statt die teilweise sogar gesundheitswidrigen Verordnungen des Ministeriums auszuführen. Ein Passus für eine medizinisch höchst fragwürdige Anweisung findet sich in der aktuellen Schulverordnung.
Maskenpflicht beim Sport für Schüler
Unter dem Punkt 1.2.1 zum Thema Unterricht und Sport im Erlass "Sichere Schule" des Bildungsministeriums wird ausdrücklich durch das Ministerium auf die geltende Maskenpflicht, also MNS bis zur achten Schulstufe und FFP2-Maske ab der achten Schulstufe, in diesem Gegenstand hingewiesen.
1.2.1 Unterricht in Bewegung und Sport
Bewegung und Sport finden im Schuljahr 2021/22 statt, wobei der Sportausübung im Freien so weit als möglich der Vorzug zu geben ist. In Innenräumen ist auf regelmäßiges Lüften zu achten.
Ab Risikostufe 2 und 3 findet Bewegung und Sport nach Möglichkeit immer im Freien statt. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, findet der Unterricht unter Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von einem Meter in geschlossenen Räumen statt. Dieser Sicherheitsabstand darf kurzfristig bei sportarttypischen Unterschreitungen des Mindestabstands im Rahmen der Sportausübung und bei erforderlichen Sicherungs- und Hilfeleistungen unterschritten werden. D.h. Kontaktsportarten (Ballsport, Teamsportarten usw.) und Sportarten, bei denen es im Zuge der Ausübung zu Kontakt kommt (z.B. beim Helfen und Sichern), sind dann zulässig, wenn der Mindestabstand nur kurzfristig unterschritten wird. Untersagt sind jene Sportarten und sportliche Tätigkeiten, die auf Übungsformen zurückgreifen, bei denen Schülerinnen und Schüler über einen längeren Zeitraum in direktem Kontakt stehen.
Der Unterricht erfolgt auch in Risikostufe 2 und 3 in Sportbekleidung, außer das Umziehen kann nicht unter Einhaltung von geltenden Hygiene- und Präventionsmaßnahmen erfolgen. Es gelten die Regelungen betreffend MNS/FFP2-Maske für die jeweilige Schulstufe.
Maskenpflicht beim Sport in Halle
Der Erlass "Sichere Schule" schreibt für alle Schulstandorte in Österreich ab der Sekundarstufe 2, also ab der 8. Schulstufe, ab 16. November für die Sicherheitsphase einen durchgehende FFP2-Maskenpflicht-Pflicht im gesamten Schulgebäude vor und nimmt ausdrücklich nur Schlafräumlichkeiten davon aus. Das bedeutet: Kinder und Jugendliche müssen mindestens bis 14. Jänner, solange gilt die Verordnung, beim Schulsport in Innenräumen eine Maske tragen. Obwohl das laut Medizinern für die Gesundheit der Schüler bedenklich ist.
Gefährliche Hyperkapnie
Epidemiologe und Hygienefacharzt Hans-Peter Hutter von der MedUni Wien erklärt gegenüber den RegionalMedien Austria, wie problematisch dies für die Kinder tatsächlich ist:
„Bei einer sehr intensiven Bewegung kommt es dabei zum Rückatmen von CO2 und das ist gerade beim Sport etwas, was man gar nicht braucht. Es kann dadurch zu einer gefährlichen Hyperkapnie kommen, dabei kommt es zu einer Minderversorgung mit Sauerstoff des Körpers und der lebensnotwendigen Organe. Diese Minderversorgung führt als erstes zu Kopfschmerzen und Schwindel, zu einer Verminderung der Leistungsfähig. Das Atmen wird durch die Maske ja klar eingeschränkt, die Kinder müssen dadurch mehr atmen, das belastet wiederum das Herz-Kreislaufsystem, es kommt zu einer erhöhten Herzfrequenz.“
Hutter spricht sich gegenüber den RegionalMedien Austria klar gegen diese Anweisung seitens des Ministeriums aus:
„Natürlich hat die Maske eine Funktion, und sie soll auch in den Sport-Kabinen getragen werden, aber bei der Bewegung von Kindern, bei körperlicher Betätigung und beim Sportunterricht ist es zweifellos so, dass Kinder keine Maske tragen sollen. In dem Moment, wo man Turnübungen macht, ist die Maske keine Option - speziell bei Kindern!“
Hutter schließt:
„Gerade wenn es um die Gesundheit geht, und der Turnunterricht soll ja gesund sein, soll man die Atmung der Kinder nicht behindern durch eine Maske.“
Lehrer sind Leidtragende
Besonders zwischen die Fronten geraten hier Österreichs Lehrer: Wenn sie den Anweisungen des Ministeriums Folge leisten, und die Verordnung gesetzeskonform umsetzen, dann müssen sie ihre Schüler beim Sportunterricht in der Halle anweisen, mit Maske zu trainieren.
Tun sie das nicht, handeln sie gegen das Gesetz und machen sich strafbar, etwa wenn es dann doch zu einem Cluster in einer Schule gekommen ist. Ein Direktor einer HAK in Villach (Kärnten) gegenüber den RegionalMedien Austria:
„Der Erlass "Sichere Schule" schreibt für alle Schulstandorte in Österreich ab der Sekundarstufe 2, also ab der 8. Schulstufe, ab 16. November für die Sicherheitsphase einen durchgehende FFP2-Maskenpflicht-Pflicht im gesamten Schulgebäude vor und nimmt ausdrücklich nur Schlafräumlichkeiten davon aus. In den folgenden Erlässen wird diese Maskenpflicht jeweils ausdrücklich verlängert. Auf Seite 22 wird im Detail auf den Gegenstand "Bewegung und Sport" eingegangen und ausdrücklich durch das Ministerium auf die geltende Maskenpflicht d.h. MNS bis zur 8. Schulstufe und FFP2-Maske ab der 8. Schulstufe in diesem Gegenstand hingewiesen. Wahrscheinlich niemand, und sicher auch nicht Österreichs Sportlehrer, ist mit dieser Situation glücklich. Auch Lehrer und Schulleitungen sind in einem Rechtsstaat an die jeweils gültigen Verordnungen und Erlässe gebunden, unabhängig davon, wie ihre persönliche Meinung dazu aussieht. Es ist ja auch nicht die Schuld bzw. die persönliche Interpretation eines Polizisten, auf die Einhaltung eines verordneten Tempolimits zu pochen - ganz gleich wie widersinng die jeweilige Geschwindigkeitsbeschränkung subjektiv vielleicht auch erscheinen mag.“
Drei PCR-Tests pro Woche
Auch Josef Gary Fuchsbauer von der Unabhängigen Lehrervertretung ÖLI-U bestätigt: „Ja, es gilt Maskenpflicht auch im Turnunterricht außer man trainiert im Freien, aber wer kann das schon jetzt im Winter.“ Er plädiert auch für Schutzmaßnahmen an den Schulen, und hat im Namen der Lehrer an Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) einen offenen Brief samt Forderungen formuliert, vor allem in Hinblick auf Omikron, laut Experten die dominante Variante spätestens zum Jahreswechsel:
„Wir alle wollen Schulen offenhalten, das wird aber mit der neuen Virusvariante nur mit weiteren Schutzmaßnahmen möglich sein. Schulen und Kindergärten benötigen stringente Infektionsschutzmaßnahmen mit
- der Möglichkeit des dreimal wöchentlichen PCR-Testens,
- Luftreinigern,
- FFP2-Masken auch für Kinder und einem
- schnellstmöglichen Ausrollen der COVID-19-Schutzimpfung."
Laut Fuchsbauer seien drei PCR-Tests pro Woche immer noch nicht in allen Bundesländern möglich, "
die Testkapazitäten müssen unbedingt aufgestockt werden, damit Schulen weiterhin in Präsenz bleiben können, wenn sich die neue Virusvariante Omikron ausbreitet."
Nur so könne man die Schulen weitgehend virusrobust für Lehrpersonen und die uns anvertrauten Kinder gemacht werden.
"Sonst wird man Schulen und Kindergärten spätestens im Neuen Jahr schließen müssen. Jetzt ist Zeit zu handeln!"
"Distance-Learning ab 20. Dezember"
Und er bringt das Beispiel Dänemark, wo man ab 15. Dezember wegen der Ausbreitung von Omikron auf Distance-Learning umsteigt:
"Wir schlagen Distance-Learning ab 20.Dezember vor, mit einer Notbetreuung für die, die sie brauchen. Das bringt Infektionsschutz vor den Weihnachtsferien und eine Phase, wo der bereits durchgenommene Lernstoff gefestigt werden kann. So gewinnen wir Zeit für das Impfen - für die Erstimpfung der Kinder und für Booster bei Lehrkräften und Teenagern. Die PCR-Testkapazitäten in den Bundesländern können in dieser Zeit ausgebaut werden. So können die Schulen nach den Weihnachtsferien mit einem engmaschigen PCR-Testsystem und höheren Impfquoten öffnen.“
Ministerium bestätigt Maskenpflicht
Auf Nachfrage bestätigte eine Sprecherin des Bildungsministeriums gegenüber den RegionalMedien die Maskenpflicht für Schüler in Turnhallen in Österreich. Man verweist jedoch darauf, den Sport tunlichst im Freien abzuhalten, was sich in Österreich witterungsbedingt als oft schwierig erweist.
Das Bildungsministerium gab folgende Stellungnahme ab:
"Bitte beachten Sie den ersten Satz des entsprechenden Paragrafen, der besagt, dass die Sportausübung so weit wie möglich im Freien stattfinden soll. Nur in Ausnahmefälle findet der Sport im Turnsaal statt, dann unter Einhaltung der Präventionsmaßnahmen."
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