Vorschriften für Ostern
Diese Regeln gelten wegen der Maul- und Klauenseuche

Für Rückreisende und Tiertransporte treten ab Mittwoch, 16. April, zusätzliche Einfuhrregelungen in Kraft. Die Schwerpunktaktion ist aufgrund des Osterwochenendes angesetzt.  | Foto: AFDRU-Katastrophenhilfseinheit des Bundesheeres
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  • Für Rückreisende und Tiertransporte treten ab Mittwoch, 16. April, zusätzliche Einfuhrregelungen in Kraft. Die Schwerpunktaktion ist aufgrund des Osterwochenendes angesetzt.
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Für Rückreisende und Tiertransporte treten ab Mittwoch, 16. April, zusätzliche Einfuhrregelungen in Kraft. Die Schwerpunktaktion ist aufgrund des Osterwochenendes angesetzt. 

ÖSTERREICH. Präventive Maßnahmen stehen im Fokus der gemeinsamen Aktion, die zu Ostern vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK), dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) gesetzt wird.

Polizei und Zoll werden entlang der Ostgrenzen verstärkte Kontrollen durchführen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Rückreiseverkehr, Tiertransporten sowie möglichen illegalen Einfuhren von tierischen Erzeugnissen wie Fleisch, Rohmilch, Gülle und anderen risikobehafteten Produkten. Abgerundet werden die Maßnahmen durch eine Reihe von veterinärbehördlichen Schritten.

Neue Einfuhrregeln für Klauentiere

Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe und Transportunternehmen müssen sich an weitere Regeln halten, die außerhalb der Schutz- und Sperrzonen in Ungarn und der Slowakei gelten. In Österreich dürfen die Tiere dürfen ausschließlich direkt vom Herkunftsbetrieb zu einem Bestimmungsbetrieb in Österreich transportiert werden. Die Tiere müssen dabei klinisch gesund sein. Der negative Test auf die Seuche, PCR- und ELISA-Test, sind erforderlich und dürfen nicht älter als 72 Stunden sein. Sieben Tage Quarantäne bei Einbringung in den Haltungsbetrieb Pflicht, und zwar in vollständiger Isolation. Noch strenger ist es an den Schlachthöfen: Hier ist der Quarantänestall Pflicht, kein Kontakt zu anderen Tieren darf bestehen, die Schlachtungen erfolgen getrennt. Tierärztinnen untersuchen vor Ort.  Transportunternehmen müssen die Transportmittel nach Gebrauch reinigen, desinfizieren und anschließend ohne Zwischenstopp in den Herkunftsstaat zurückkehren.

Lage stabil, Blauzungenkrankheit verbreitet sich

In Österreich gibt es weiterhin keine nachgewiesenen Fälle von Maul- und Klauenseuche. Alle bislang analysierten Proben waren laut Angaben des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutznegativ. Die Maßnahmen an der Grenze zu Ungarn und der Slowakei gehen weiter. Die Zusammenarbeit erfolgt zwischen Bund, Ländern, AGES, Polizei, Zoll und den Fachbehörden.

Anders sieht es bei der Blauzungenkrankheit aus: Obwohl bereits seit September Fälle der Blauzungenkrankheit in Österreich gemeldet worden sind, verbreitet sich die Viruserkrankung stetig. Ganz Österreich wurde zur „Blauzungenzone“ und ist das erste Mal seit 2021 nicht mehr seuchenfrei, heißt es von der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES).

Die Blauzungenkrankheit (kurz BT) ist eine Viruserkrankung, die Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas und Wildwiederkäuer betreffen kann, wobei Schafe als die empfänglichen Tiere für eine Ansteckung gelten. Auch die Behörden ergreifen präventive Maßnahmen: Um die Weiterverbreitung bestmöglich zu verhindern, überwacht und untersucht die AGES verschiedene Betriebe in ganz Österreich.

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 | Foto: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen/Dr. Wilfried Adams

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