Lustbarkeitsabgabe nicht überall in Urfahr-Umgebung beseitigt

Seit Jahresanfang beschäftigt manche Veranstalter neben der Lustbarkeitsabgabe auch die Registrierkassenpflicht.
  • <b>Seit Jahresanfang</b> beschäftigt manche Veranstalter neben der Lustbarkeitsabgabe auch die Registrierkassenpflicht.
  • hochgeladen von Gernot Fohler

BEZIRK (fog). Seither ist es den Gemeinden freigestellt, ob sie die bis dahin verpflichtende Abgabe für Veranstalter von bis zu 25 Prozent auf gewinnbringende Events einhebt oder nicht. Eine Übersicht über Situation in den einzelnen Gemeinden in Urfahr-Umgebung befindet sich in "Zur Sache" unten.
Die alte Regelung der Lustbarkeitsabgabe aus dem Jahr 1979 sei teils kompliziert gewesen und hätte zudem wenig finanzielle Wirkung gehabt, hieß es 2015. Mit deren Abschaffung bezweckte der Landtag vorrangig eine "zeitgemäße Anpassung, Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung", wie Landesrat Max Hiegelsberger (ÖVP) argumentierte.

Zwei Beispiele:

Gallneukirchen hat sich etwa für 15 Prozent Lustbarkeitsabgabe entschieden. Ausgenommen sind in der Gusenstadt gemeinnützige Vereine. Denn: "Wir wollen Vereine unterstützen", so Bürgermeisterin Gisela Gabauer (ÖVP). Keine Abgaben zahlen ebenso die Blauchlicht- und kirchliche Organisationen für Events. Auch der Kulturverein "Gallnsteine" muss etwa keine Lustbarkeit zahlen. "Da wir fast ausschließlich ein kulturelles Programm abseits des Mainstreams anbieten, sind wir auf Förderungen des Landes und der Gemeinde angewiesen, um überhaupt den Kulturbetrieb aufrecht erhalten zu können. Würde die Abgabe eingehoben, würden diese Fördergelder wieder an die Gemeinde zurückfließen – was letztendlich keinen Sinn ergäbe", sagt die Obfrau der Gallnsteine, Margit Penzenleitner. Die "Gallnsteine" müssten die Abgabe auf Eintrittspreise aufschlagen – "aber unser Anliegen ist es, Kulturveranstaltungen zu leistbaren Preisen anzubieten und das wäre damit noch schwieriger umsetzbar – es sind auch ohne Lustbarkeitsabgabe nicht alle Veranstaltungen kostendeckend". Ein Event mit Lustbarkeit, wäre der Rosenball.

Ein anderes Beispiel: Feldkirchen. Diese Gemeinde nimmt zehn Prozent Lustbarkeitssteuer ein. "Wir kontrollieren die Veranstalter nicht. Was vorgelegt wird, glauben wir", sagt Bürgermeister Franz Allerstorfer (SPÖ). Das heißt, wie viele Karten tatsächlich verkauft werden, prüft die Gemeinde nicht. "Wir wollen nicht darauf verzichten, weil es trotzdem eine Einnahme ist und das Gemeindebudget ohnehin knapp berechnet ist", so der Ortschef, der sich eine einheitliche Lösung gewünscht hätte.

Keine einheitliche Lösung für Bezirk

Auch der Engerwitzdorfer Ortschef Herbert Fürst (ÖVP) hätte eine einheitliche Lösung im Bezirk begrüßt, "aber das ist leider nicht zustandegekommen". Einige Gemeinden heben bis auf Weiteres keine Lustbarkeitsabgabe ein, weil sie zu geringfügig ausfallen würde. Andere warten ab, wie sich die Lage entwickelt, wie die Gemeinden Alberndorf oder Ottensheim.

Lustbarkeitsabgabe in UU:

Alberndorf: keine
Altenberg: 15%
Bad Leonfelden: 10%
Eidenberg: keine
Engerwitzdorf: 15% (10% bei Foto- und Filmvorführungen)
Feldkirchen: 10%
Gallneukirchen: 15% (mehr dazu im Bericht oben)
Goldwörth: keine
Gramastetten: keine
Haibach: 13,04%
Hellmonsödt: 15% (10% bei Foto- und Filmvorführungen)
Herzogsdorf: keine
Kirchschlag: keine
Lichtenberg: keine
Oberneukirchen: keine
Ottenschlag: 13,04%
Ottensheim: keine
Puchenau: keine
Reichenau: 13,04%
Reichenthal: 15%
Schenkenfelden: keine
Sonnberg: keine
St. Gotthard: keine
Vorderweißenbach: keine
Walding: keine
Zwettl: keine


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Foto: IV
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