Hühnerhalter über die Stallpflicht massiv beunruhigt

- hochgeladen von Gernot Fohler
Die Stallpflicht für Geflügel ist aufgrund der Vogelgrippegefahr aufrecht. Bei manchen Bauern steht der Biofreilandeier-Status am Spiel.
BEZIRK (fog). Die Angst vor der Vogelgrippe und die vom Gesundheitsministerium ab 10. Jänner 2017 unbefristete Stallpflichtverordnung für Geflügel trifft natürlich auch die Urfahraner Hühnerhalter stark. Anzeigen wegen Verstößen gibt es aber in Urfahr-Umgebung laut Bezirkshauptmannschaft derzeit nicht einmal zehn. Laut Einschätzung der Landwirtschaftskammer OÖ könnte die Stallpflicht Mitte April vom Ministerium aufgehoben werden, weil der Virus bei Wildvögelarten eher rückläufig ist. Aber sicher ist die Aufhebung nicht. Insgesamt gibt es im Bezirk 51 Eier-Direktvermarkter, die zwischen 100 und 1.000 Hühner halten. Vor allem die kleineren Hühnerhalter bekommen langsam Probleme.
Für Karl Pargfrieder aus Eidenberg, der zirka 350 Hühner hält, wäre es "der wirtschaftliche Ruin", wenn er den Status Biofreilandeier verliert. "Wie lange noch?", diese Frage hört Franz Schwarzenberger von der Bezirksbauernkammer in Urfahr derzeit oft. Aber einen Eierengpass kurz vor Ostern werde es laut Kammer nicht geben. "Ich bin froh, wenn es vorbei ist. Die Hühner brauchen Würmer und werden langsam unruhig. Sie picken sich gegenseitig und reißen sich die Federn aus", sagt Hühnerhalter Michael Madlmayr aus Gramastetten, der mit PumpalG’sund bekannt geworden ist. Madlmayr versteht nicht, weshalb die Stallpflicht, nicht wie in Bayern, gelockert wird.
Großen weniger Probleme
Die größeren Geflügellandwirte, wie zum Beispiel Leitner Ei in Lichtenberg, Zehethofer Engerwitzdorf und Luegmayr Goldwörth haben sogenannte Außenscharräume.
Ihre Hühner dürfen zwar nicht auf die grüne Wiese, haben aber einen überdachten Auslauf. Das hat den Vorteil, dass auch nach zwölf Wochen "Ausgehverbot" für die Hühner die EU-Zertifizierung Freilandeier nicht auf Bodenhaltungseier abgestuft werden kann. "Wir dürfen weiterhin als Freilandeier vermarkten", sagt etwa Johann Leitner von Leitner Ei. Die Stallpflicht habe daher für den Lichtenberger Hühnerhalter keine negativen finanziellen Auswirkungen: "Die Verlängerung sehe ich positiv, weil Vorsicht geboten ist."
Tiermarkt ohne Geflügel
Am härtesten trifft die Vogelgrippe-Gefahr den Kleintiermarkt im Vereinsheim am Freizeitgelände in Rottenegg, der jeden ersten Sonntag im Monat über die Bühne geht. Viele Besucher sind ausgeblieben. "Am 2. April findet unser Kleintiermarkt zum dritten Mal in Folge ohne Geflügel statt, sondern nur mit Kaninchen und Meerschweinchen", so der Schriftführer des Vereins, Adalbert Böker. Mit Kaffee, Getränken, Kuchen und Imbissen versuchen sie die rareren Gäste bei Laune zu halten. Normalerweise verkaufen die Kleintierzüchter um diese Jahreszeit ihren Zuchtüberhang bei Hühnern, Tauben, Enten und Wachteln. "Die Vogelgrippe betrifft Ziervögel und Tauben nicht. Trotzdem dürfen sie am Markt nicht angeboten werden", kritisiert Adalbert Böker.
Zur Sache:
Tränkung der Tiere nicht mit Wasser aus Sammelbecken,
Reinigung und Desinfektion mit Sorgfalt.
Allfällige Veränderungen umgehend dem Tierarzt melden.
Am 23. März gab das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen das Ende der Stallpflicht per 25. März 2017 bekannt.


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