Grenze Bad Leonfelden
215 Kilogramm "Tschechenböller" beschlagnahmt

- In nur einem Pkw war diese Ladung Raketen und Kracher aus Tschechien. Dafür kann es saftige Geldstrafen bis zu 3.600 Euro geben.
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Die Polizei kontrolliert derzeit streng die Grenze. Im Visier sind illegale Pyrotechnikartikel aus Tschechien.
BAD LEONFELDEN. Am Sonntag staute es am Grenzübergang Bad Leonfelden-Weiget-schlag bei der Einreise weit zurück. Die Polizei hatte wieder alle Hände voll zu tun, Fahrzeuge, die im Kofferraum verbotene Böller und Raketen von den Asiamärkten in Vyšší Brod und Studánky mitführten, herauszupicken. Innerhalb weniger Stunden gab es 27 Anzeigen. Die Polizei beschlagnahmte 215 Kilogramm illegale Pyrotechnikartikel, mehr als zwei volle VW-Transporter, rund 43 Kilogramm reiner Sprengstoff. Polizei-Sprengstoffexperte Markus Kreilmeier warnt heuer wieder besonders vor den Böllern der Marke "Super Size No.1", die nach wie im Umlauf sind. "Diese sind extrem leistungsstark und enthalten 200 Gramm Blitzknallsatz. Im Vergleich dazu hat ein Schweizerkracher unter einem Gramm Blitzknallsatz. Auf 1,5 Meter ist dieser Böller tödlich, allein durch Druckwelle."

- Der "Super Size No. 1" ist aktuell der gefährlichste Böller.
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Viele Feuerwerkskörper aus Tschechien sind illegal, weil sie entweder nicht oder nicht in deutscher Sprache beschriftet sind. Der Konsument könnte die Handhabung und Unfallgefahr daher falsch einschätzen. Kracher der Klassen F3 und F4 dürfen in Österreich nicht verkauft werden, bei den Nachbarn schon. Für F3-Artikel sind hierzulande ein Sachkundenachweis und das Mindestalter von 18 Jahren Pflicht. Eine F4-Genehmigung erhalten in Österrreich nur Personen, die schon zwölf Großfeuerwerke abgeschossen haben.

- Markus Kefer und seine Kollegen kontrollierten am Sonntag.
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Die klassischen Schmuggler von illegalen Krachern seien eher aus dem Zentralraum, also etwa mit Kennzeichen Linz oder Linz-Land, erklärt Gruppeninspektor Markus Kefer vom Bezirkspolizeikommando, der am Sonntag im Einsatz war. Eine Anzeige bleibt ihm in besonderer Erinnerung, weil der Mann in Turnschuhen ohne Socken aus dem winterlichen Vyšší Brod kam. "Der Kofferraum war voll mit Pyrotechnik, und er war in einem völlig desolaten Auto und ohne Reise- und Fahrzeugdokumente unterwegs. Das wird teuer."
Was erlaubt ist:
• Ab 16 Jahren erlaubt: Pyrotechnik der Klasse 2: Schweizerkracher, Knallfrösche, Batteriefeuerwerke, etc.
• F2-Kracher: Im Ortsgebiet verboten. Bürgermeister können Ausnahmen erlauben.
• Kracher-Verbot: In der Nähe von Spitälern, Kinder-, Alten- oder Tierheimen oder Kirchen.






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