Fall "Leon"
Die ersten Zeugen wurden vernommen

Hier soll sich im August 2022 der angebliche Überfall zugetragen haben. Im Prozessauftakt kritisierte die Verteidigung die polizeiliche Ermittlung.  | Foto: ZOOM.Tirol
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  • Hier soll sich im August 2022 der angebliche Überfall zugetragen haben. Im Prozessauftakt kritisierte die Verteidigung die polizeiliche Ermittlung.
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Nachdem das Gespräch zwischen dem Sachverständiger Rabl und den Geschworenen geklärt wurde, begann Richter Andreas Fleckl mit den Zeugenaussagen. Begonnen wurde mit dem Zeugen, welcher den Angeklagten bewusstlos aufgefunden hat.

INNSBRUCK. Der erste geladene Zeuge fand den Angeklagten auf dem Bauch liegend in der Nähe der Ache um ca. 4:30 Uhr, als er mit seinem Hund spazieren war. Er stupste den Angeklagten mit dem Fuß leicht an, aber als er keine Reaktion zeigte, ging der Zeuge nach Hause, um dort die Rettung zu alarmieren, da er beim Spaziergang kein Handy bei sich trug. Da es genieselt habe und nur eine Laterne Licht erzeugte, konnte der Zeuge wenig sehen. Er leistete keine Erste Hilfe. 

Rettungssanitäter trafen ein

Danach wurden die Sanitäter befragt, welche nach dem Notruf des ersten Zeugen bei dem Tatort eingetroffen waren. Alle drei Rettungssanitäter haben den Angeklagten ebenfalls in Bauchlage vorgefunden, der rechte Arm war nach oben neben dem Kopf ausgestreckt. Als die drei Sanitäter den Angeklagten auf den Rücken drehen wollten, kam dieser zu Bewusstsein. Nach kurzer Zeit habe der Angeklagte "recht stabil" gewirkt. Kurz darauf bemerkten die Sanitäter den leeren Kinderwagen und fragten daraufhin den Angeklagten, was es damit auf sich hat. Der Angeklagte erkundigte sich daraufhin sofort nach seinem Sohn und erklärte, dass er sich gern am Wasser aufhält. Weiters erläuterte der Angeklagte, dass er mit seinem Sohn spazieren war und ihn plötzlich etwas Spitzes am Hinterkopf getroffen habe und er sich danach an nichts mehr erinnern kann.

Notarzt machte ähnliche Aussage

Als die Rettungssanitäter gerade mit dem Angeklagten sprachen und ihn untersuchten, kam auch der Notarzt zum Tatort, da ursprünglich der Verdacht auf Reanimierung herrschte. Als der Notarzt über die aktuelle Situation aufgeklärt wurde, fragte dieser den Angeklagten, ob sich sein Sohn selbst aus dem Kinderwagen befreien könne. Der Angeklagte meinte, ja, das könne er, woraufhin der Notarzt fragte, ob es denn möglich sei, dass sein Sohn zum Auto gegangen ist und dort auf seinen Vater wartet. Der Angeklagte erklärte, dass sein Sohn beeinträchtigt ist und nicht alleine zum Auto zurückfinden könne. Nachdem der Notarzt diese Information erhalten hatte, leitete er die Suchaktion ein. 

Das Team im Krankenhaus

Nach den Sanitätern und dem Notarzt sowie dem Notfallsanitäter wurden die Personen, welche den Angeklagten im Krankenhaus behandelt haben, befragt. Die behandelnde Ärztin sagte, aus, dass die Wunden des Angeklagten nur oberflächlich waren und das Kopf-CT unauffällig war. Bei der Untersuchung sei ihr eine kleine Glasscherbe am Boden aufgefallen, die bei Ausziehen des Angeklagten zum Vorschein kam, dies bestätigte auch die nächste Zeugin, die Krankenpflegerin. Diese sagte weiters aus, dass der Angeklagte auf sie normal gewirkt hat und da er all ihre Fragen beantworten konnte, schloss sie eine Amnesie aus. 

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