Ab 1. April
Motorbezogene Versicherungssteuer auch für E-Autos kommt
Ab dem 1. April 2025 entfällt die Steuerbefreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für neue und bestehende Elektroautos. Die Steuerberechnung für E-Autos basiert künftig auf dem im Zulassungsschein eingetragenen Eigengewicht sowie der Nenndauerleistung (30-Minuten-Nennleistung). ÖSTERREICH. Laut ÖAMTC wird sich die Steuer für die meisten Elektro-Pkw aufgrund der neuen Regelung auf unter 500 Euro pro Jahr belaufen. Je nach eingetragener Leistung und Eigengewicht können die Beträge...