Grob fahrlässige Tötung
Hunde-Halterin zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt

Die Hundehalterin zeigte sich geständig und war bis zu dem Vorfall unbescholten – der Richter sah deshalb mildernde Umstände gegeben.  | Foto: BezirksRundSchau
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  • Die Hundehalterin zeigte sich geständig und war bis zu dem Vorfall unbescholten – der Richter sah deshalb mildernde Umstände gegeben.
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Jene Frau, deren Hunde voriges Jahr eine Joggerin attackierten, wurde heute am Linzer Landesgericht zu 15 Monaten Haft, davon fünf unbedingt, verurteilt. "Grob fahrlässige Tötung" lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft.

NAARN. Knapp ein halbes Jahr ist es her, dass der schreckliche Vorfall in Naarn das ganze Land erschütterte: Eine 60-jährige Joggerin war am 2. Oktober 2023 von Hunden angegriffen und tödlich verletzt worden. Staatsanwaltschaft und Polizei ermittelten mehrere Monate lang, um den Tathergang zu rekonstruieren. So brachte etwa eine DNA-Analyse ans Licht, dass drei Hunde auf das Opfer losgingen, nicht nur der Rüde "Elmo", der noch am Tag der Tragödie auf behördliche Anordnung eingeschläfert wurde.

15 Monate Haft

Die drei American Staffordshire Terrier rissen sich von ihrer Besitzerin los, als sich die Joggerin näherte. Die Halterin stürzte dabei nach eigenen Angaben zu Boden. Es gelang ihr weder, die Tiere durch Kommandos zurückzuhalten, noch konnte sie die Hunde von der 60-jährigen Naarnerin wegreißen. Mit diesem Sachverhalt begründete die Staatsanwaltschaft ihre Anklage wegen "grob fahrlässiger Tötung".

Im bis auf den letzten Platz gefüllten Schwurgerichtssaal verlas die Angeklagte eine Stellungnahme. Darin sprach sie den Hinterbliebenen ihr "tiefes Beileid" aus und bat um Entschuldigung. Zeugen wurden keine einvernommen, weitere Fragen wollte die Angeklagte nicht beantworten.

Das Urteil: 15 Monate Haft, davon fünf Monate unbedingt. Weiters erhalten Ehemann und Sohn des Opfers jeweils 20.000 Euro Schmerzengeld. Der Richter ließ mildernde Umstände gelten, da die Angeklagte ein vollumfängliches Geständnis ablegte und bisher unbescholten war. Das Urteil ist rechtskräftig.

Hundehaltegesetz verschärft

Die Bestürzung über den grausamen Tod der Joggerin schlug hohe Wellen, auch bis in die Gesetzgebung hinein. Mittlerweile wurde in Oberösterreich ein neues Hundehaltegesetz ausgearbeitet, das unter anderem eine erhöhte Ausbildungserfordernis für sechs Rassen vorsieht, darunter für American Staffordshire Terrier. Ab dem 13. Lebensmonat soll für jene Rassen eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum gelten – mehr dazu hier.

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