Rassen-Definition und Praxistests
Neues Hundehaltegesetz für Oberösterreich

Schärfere Anforderungen an die Halter von sechs Hunderassen – unter anderem Pit-Bulls – soll es in Zukunft in Oberösterreich geben.  | Foto: ms-grafixx/PantherMedia
  • Schärfere Anforderungen an die Halter von sechs Hunderassen – unter anderem Pit-Bulls – soll es in Zukunft in Oberösterreich geben.
  • Foto: ms-grafixx/PantherMedia
  • hochgeladen von Thomas Kramesberger

Aufgrund des tödlichen Bissvorfalles in Naarn im vergangenen Oktober wurde in Oberösterreich das Hundehaltegesetz überarbeitet. Die Gesetzesvorlage des zuständigen Landesrats Michael Lindner (SPÖ) unterscheidet zwischen kleinen und großen Hunden, und nennt explizit sechs Hunderassen, für die neue Anforderungen gelten. Kritik an Lindners Vorgehen kommt umgehend von der ÖVP. 

OÖ. Laut Lindner bringe das neue Gesetz aber "mehr Klarheit für Hundehalter und die oftmals geforderte bessere Handhabe für die zuständigen Gemeinden bei Problemen". Konkret soll das neue Gesetz diese Verschärfungen für Hundehalter in OÖ bringen: 

  • Vor Anschaffung eines Hundes haben Halter einen allgemeinen sechsstündigen Sachkundekurs zu absolvieren.
  • Oberösterreicher, die sich einen großen Hund anschaffen, müssen zusätzlich einen Praxistest bzw. Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren. Hier wird das Verhalten von Hund und Halter in üblichen Alltagssituationen wie im Straßenverkehr oder bei Menschenansammlungen überprüft. Als große Hunde gelten Tiere, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilo erreichen.
  • Für sechs Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu) gilt ebenfalls das erhöhte Ausbildungserfordernis für große Hunde. Ab dem 13. Lebensmonat des Tieres gilt zusätzlich eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Halter können aber auf Basis einer positiven verhaltensmedizinischen Evaluierung des Hundes und einer Zusatzausbildung eine Aufhebung der generellen Maulkorbpflicht beantragen.
  • Die Kriterien ab wann ein Hund per Bescheid als „auffällig“ erklärt werden kann, wurden deutlich erweitert. Wer zukünftig einen auffälligen Hund hält, hat ein nochmals deutlich intensiveres Ausbildungserfordernis positiv zu absolvieren. Darüber hinaus ermöglicht das neue Gesetz einen verbesserten Datenaustausch über Auffälligkeiten von Hunden zwischen den Gemeinden. 
  • Gänzlich neu gefasst wurden auch die möglichen behördlichen Maßnahmen, wenn es in Gemeinden zu Belästigungen oder gar Bissvorfällen durch Hunde kommt. Der nunmehr gesetzlich mögliche Maßnahmenkatalog reicht von behördlichen Anordnungen betreffend einzelne Hunde über die Untersagung einer Hundehaltung an bestimmten Orten bis zur Untersagung der Haltung von Hunden durch bestimmte Halter und ermöglicht natürlich auch die Abnahme von Tieren.

ÖVP kritisiert und fordert schärfere Gangart

Laut Lindner sei es durch eine frühzeitige Diskussion im Landtag gelungen, einen Gesetzesentwurf auf den Tisch zu legen, der in seinen Eckpunkten bereits mit allen Parteien besprochen wurde.
Die ÖVP hingegen kritisiert das "zögerliche Verhalten" des zuständigen SPÖ-Politikers Lindner, der zunächst einer generellen Leinen- und Beißkorbpflicht für bestimmte Hunderassen skeptisch gegenüberstand. „Für uns ist klar, an einer gesetzlich verankerten, sofortigen Beißkorb- und Leinenpflicht für Hunderassen wie Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Pit Bull Terrier und Tosa Inu und ihre Einkreuzungen führt kein Weg vorbei. Ebenso wenig, wie an einer klaren Regelung, dass Halter nur einen solchen Hund mit sich führen dürfen. Eine Situation wie jene in Naarn, wo mehrere Kampfhunde gleichzeitig geführt wurden, darf so nicht mehr eintreten“, so ÖVP-Klubobmann Chrisitan Dörfel.


Mehr zum Thema:


Anzeige
Foto: OÖ Gärtner
Aktion 2

Gewinnspiel OÖ Gärtner
Rosendünger gewinnen: Rosen richtig pflanzen und pflegen

Rosen lieben die Sonne und hier liegt bereits einer der häufigsten Fehler, den Hobbygärtner bei der Pflanzung von Freilandrosen machen können. Nur an wirklich vollsonnigen Standorten (mindestens sechs Stunden!) gedeiht die Rose prächtig und kann ihre volle Blütenpracht entfalten. Bei der Pflanzung wird ins Pflanzloch reife Komposterde oder hochwertige Pflanzerde aus der Gärtnerei beigemischt, damit die Rosen rasch einwurzeln. Eine Handvoll Hornspäne, Rosendünger oder Bodenaktivator liefert den...

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Oberösterreich auf MeinBezirk.at/Oberösterreich

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk Oberösterreich auf Facebook: MeinBezirk Oberösterreich

MeinBezirk Oberösterreich auf Instagram: @meinbezirk.oberoesterreich

Jetzt gleich unseren WhatsApp Kanal MeinBezirk Oberösterreich abonnieren!

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Veranstaltungs-Tipps, die besten Partyfotos und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Foto des Tages einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.