Keine Obergrenze bei Veranstaltungen
Corona-Maßnahmen werden zurückgefahren

- Bundeskanzler Karl Nehammer: „Omikron stellt im Gegensatz zu vorherigen Corona-Wellen derzeit keine akute Bedrohung für unser Gesundheitssystem dar."
- Foto: Dragan Tatic/BKA
- hochgeladen von Adrian Langer
Die Bundesregierung hat Details zu den Lockerungen der Corona-Maßnahmen präsentiert. Ab 12. Februar gibt es Erleichterungen bei körpernahen Dienstleistungen und Veranstaltungen.
Ö/OÖ. So entfällt die 2G-Vorschrift für köpernahe Dienstleistungen, es sind ab 12. Februar ein 3G-Nachweis und eine FFP2-Maske ausreichend. Bei Veranstaltungen wird es keine Personenobergrenze mehr geben, jedoch gilt weiterhin die 2G-Regel sowie die Pflicht zur FFP2-Maske (indoor und outdoor). Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze über 50 Personen sind nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt bzw. die FFP2-Maske durchgehend getragen wird. Keine Erleichterungen gibt es für die Nachgastronomie – die bleibt weiterhin nicht möglich.
"Keine akute Bedrohung für Gesundheitssystem"
"Die nächsten Öffnungsschritte finden ab 12. Februar statt. Sie bringen wesentliche Erleichterungen, die der epidemiologischen Lage angemessen sind. Alle Daten und Zahlen der letzten Wochen zeigen uns: Omikron stellt im Gegensatz zu vorherigen Corona-Wellen derzeit keine akute Bedrohung für unser Gesundheitssystem dar", begründet Bundeskanzler Karl Nehmammer (ÖVP) die neuen Öffnungsschritte.
Ab 12. Februar fällt auch, wie bereits bekannt war, die 2G-Vorschrift im Handel, in Museen, Kunsthallen und Bibliotheken, die FFP2-Maske ist dort aber weiterhin Pflicht.
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