Sportunion Oberösterreich
Sportvereine können ab sofort Energiekostenausgleich beantragen

Sportstättenbetreiber sehen sich mit explodierenden Energiekosten konfrontiert – das Sportministerium stellt nun 15 Millionen Euro zur Verfügung. | Foto: PantherMedia - SeventyFour.jpg
  • Sportstättenbetreiber sehen sich mit explodierenden Energiekosten konfrontiert – das Sportministerium stellt nun 15 Millionen Euro zur Verfügung.
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Der von der Bundesregierung präsentierte Energiekostenausgleich kann ab sofort beantragt werden – die Sportunion steht bei auftauchenden Fragen als Servicedienstleister zur Verfügung. 

OÖ. 15 Millionen Euro schwer ist das Paket, das den heimischen Sportvereinen, Dach- und Fachverbänden zugutekommen wird. Der Energiekostenausgleich soll die entstandenen Mehrbelastungen durch die gestiegenen Energiepreise abfedern. Um den Beantragungsprozess zu erleichtern, hat die Sportunion einen genauen Leitfaden entwickelt. "Wir erklären auf unserer Webseite alle wichtigen Fragen zum Energiekostenausgleich und erklären Schritt für Schritt die Abwicklung. Sollte es dennoch Unklarheiten geben, stehen wir allen Sportvereinen zur Verfügung“, so Sportunion-Präsident Franz Schiefermair.

Bis zu 50.000 Euro Förderung

Vor allem Sportstättenbetreiber leiden unter der finanziellen Belastung durch die gestiegenen Energiepreise. Sie erhalten nun eine Ersatzrate für entstandene Mehrkosten, die im Vergleich zum Jahr 2019 angefallen sind. Für das zweite Halbjahr 2022 liegt diese Rate bei 40 Prozent, für das erste und zweite Halbjahr 2023 bei 70 Prozent. Der beantragte Mindestförderbetrag muss mindestens 600 Euro hoch sein – maximal können 50.000 Euro pro Halbjahr beantragt werden.

Alle wichtigen Infos zum Energiekostenausgleich auf sportunion.at


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