Bauernhof unter Denkmalschutz

Bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Bauernhofs unbedingt auf die Vorschriften achten. | Foto: tepic/panthermedia
  • Bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Bauernhofs unbedingt auf die Vorschriften achten.
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(OÖ). Besteht an einem alten Bauerhof öffentliches Interesse zur Erhaltung, so kann das Bundesdenkmalamt diesen unter Schutz stellen. Zwar ist es nicht gerade einfach eine denkmalgeschützte Immobilie zu sanieren, dennoch lohnt sich der Mehraufwand, denn die Wohnqualität in historischen Gemäuern ist einzigartig.

Bewilligungspflicht
Besonders wichtig ist es, sich vor der Sanierung über die Vorschriften und Möglichkeiten zu informieren, denn ein Verstoß gegen den Denkmalschutz kann hohe Strafen mit sich bringen. Deswegen sollten sich Eigentümer im Rahmen ihrer Planung rechtzeitig bei einem Experten vom zuständigen Bundesdenkmalamt über die Sanierungsmöglichkeiten informieren und unbedingt frühzeitig Genehmigungen einholen. Es dürfen nur bauliche Maßnahmen gesetzt werden, die das äußere Erscheinungsbild nicht verändern – egal ob es sich um die Außendämmung oder die Wahl der Fenster handelt. Neben der Bewilligungspflicht gibt es außerdem eine Erhaltungspflicht.

Förderungen
Trotz der Einschränkungen lohnt es sich einen denkmalgeschützten Bauernhof zu sanieren, denn unter Schutz gestellte Gebäude werden besonders gefördert. Eine wichtige Anlaufstelle ist dabei das österreichische Bundesdenkmalamt, wo Förderungen für Sanierungsmaßnahmen beantragt werden können. Die Höhe der Subvention hängt von den individuellen Umständen ab, wie etwa den Sanierungskosten und der wirtschaftlichen Situation des Eigentümers.

Sanierungscheck
Außerdem lohnt es sich bei einer der Bausparkassen einen Sanierungscheck zu beantragen. Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die generell älter als 20 Jahre sind. Dabei werden die Dämmung von Außenwänden und Geschoßdecken und die Erneuerung von Fenstern und Außentüren gefördert. Die Förderung beträgt bis zu 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten beziehungsweise maximal 8.000 Euro für die thermische Sanierung. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen kann ein Zuschlag von 1.000 Euro in Anspruch genommen werden.

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