Gesundheit NÖ
Hautcheck im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung bleibt

- Der im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung ab dem 18. Lebensjahr vorgesehene vorsorgliche Ganzkörper-Hautcheck bei Fachärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin und Familienmedizin und Innere Medizin bleibt selbstverständlich erhalten. (symbolfoto)
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Die Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich hat beschlossen, dass ein Ganzkörper-Hautcheck bei Fachärztinnen und Fachärzten für Dermatologie für Nicht-Risikopatientinnen und Patienten eine Privatleistung darstellt. Der Hautcheck im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung bei Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin, Familienmedizin oder Innerer Medizin bleibt.
NÖ. Hautkrebs-Patientinnen und Patienten oder Personen mit laufender immunsuppressiver Therapie erhalten weiterhin eine kostenlose Muttermalkontrolle bei Fachärztinnen und Ärzten für Dermatologie. Diese Regelung deckt sich mit der bisherigen Praxis der ÖGK NÖ, die für hautgesunde Menschen ohne spezielles Risiko keine kassenfinanzierte Vorsorgeuntersuchung vorsieht.
Ressourcenmanagement in der Dermatologie
Der Beschluss, der am 1. April in Kraft tritt, soll die Fachärztinnen und Ärzte für Dermatologie entlasten. Niederösterreich leidet unter einem Mangel an Dermatologinnen und Dermatologen – von 38 Planstellen der ÖGK NÖ sind nur 25 besetzt.

- Patientinnen und Patienten mit Hautkrebs in der Vorgeschichte oder einer laufenden immunsuppressiven Therapie bzw. nach Transplantation erhalten weiterhin eine kostenlose Muttermalkontrolle bei Fachärztinnen und Ärzten für Dermatologie.
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"Die jetzt durch unsere Fachgruppe geschaffene Klarheit bedeutet einen wichtigen Schritt in Richtung Ressourcenmanagement und zielgerichteter Patient:innenlenkung“, erklärt Krista Ainedter-Samide, Fachgruppenobfrau der NÖ Ärztekammer.
Wer einen präventiven Ganzkörper-Hautcheck bei Dermatologinnen und Dermatologen in Anspruch nehmen möchte, muss künftig 60 Euro privat bezahlen.
Hautcheck weiterhin Teil der Vorsorgeuntersuchung
Hautgesunde Menschen können ihren Hautcheck weiterhin im Rahmen der jährlichen Vorsorgeuntersuchung bei Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin, Familienmedizin oder Innerer Medizin durchführen lassen. Auffällige Hautveränderungen werden bei Verdacht weiterhin dermatologisch abgeklärt.
Orientierung an anderen Bundesländern
Mit dieser Klarstellung folgt Niederösterreich dem Beispiel von Tirol, wo die Ganzkörper-Muttermalkontrolle bereits seit 2019 eine Privatleistung ist. Auch die Steiermark hat 2024 eine ähnliche Regelung eingeführt. Vorarlberg hatte diese Praxis bereits zuvor.
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