KOMMENTAR
Wohnbauförderung versus Homeoffice

Viele offene Fragen sind in Bezug auf die Homeoffice-Thematik zu klären. Bei gefördertem Wohnraum könnte es sich in Bezug auf den Verwendungszweck spießen. | Foto: pixaby.com
4Bilder
  • Viele offene Fragen sind in Bezug auf die Homeoffice-Thematik zu klären. Bei gefördertem Wohnraum könnte es sich in Bezug auf den Verwendungszweck spießen.
  • Foto: pixaby.com
  • hochgeladen von Wolfgang Pfister

Der neue Trend zum Homeoffice wirft nach wie vor viele Fragen auf. Eine davon ist, wie sich die gewerbliche Nutzung von Wohnraum mit dem Wohnbauförderungsgesetz verträgt. Bei gefördertem Wohnraum ist in jedem Fall darauf zu achten, was man laut Widmung darf und was man nicht darf. Diese und noch viele weitere arbeits- und sozialrechtliche sowie arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Fragen sind zu klären, bevor Homeoffice zu einer unumstrittenen Dauerlösung werden kann. Bisher hat sich das Homeoffice in der Pandemie als sehr nützliche Krücke für viele Betriebe und Mitarbeiter erwiesen. Dort, wo es möglich war und ist, wurde und wird im Homeoffice gearbeitet. Auch wenn sich nicht alle in der gleichen Wohnraum- und Lebenssituation befinden, was die Sache für die einen leichter und für die anderen schwerer macht. Zudem stellt sich die Frage, ob Homeoffice wirklich zur Dauerlösung werden kann. Leben, arbeiten, Homeschooling und im Zuge der zunehmenden Digitalisierung auch einkaufen - alles von zu Hause aus? Könnte leicht sein, dass dem einen oder anderen da früher oder später die Decke auf den Kopf fällt. Ich halte Homeoffice für eine brauchbare Notlösung im Anlassfall. Als dauerhafte Einführung und Ersatz des Arbeitsplatzes in der Firma halte ich das Homeoffice für nicht geeignet. Davon abgesehen gilt es, die eingangs aufgeworfenen Fragen abzuklären, um hier absolute Rechtssicherheit gewährleisten zu können und eventuelle Streitfragen zu diesem Thema zu vermeiden.

Diesen Kommentar finden Sie auch in der Print-Ausgabe Ihrer WOCHE Murtal und Murau.

Push- und WhatsApp-Neuigkeiten aufs Handy
MeinBezirk auf Facebook und Instagram folgen
MeinBezirk als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren