Richtigstellung zum Bargeld-Volksbegehren
„Keine Bargeld-Obergrenze“ und „Bargeld als Grundrecht“
Für zwei weitere Volksbegehren rund um unser Bargeld können derzeit in den Gemeindeämtern sowie online Unterstützungserklärungen abgegeben werden: „Keine Bargeld-Obergrenze“ und „Bargeld als Grundrecht“. In unserer Print-Ausgabe vom 11./12. September habe ich in meinem Kommentar unter dem Titel „Ein Volksbegehren für unser Bargeld“ einen Eintragungszeitraum vom 19. bis 26. September 2024 für ein Volksbegehren „für uneingeschränkte Bargeldzahlung“ genannt. Das war leider ein bedauerlicher Irrtum meinerseits, weshalb ich diese Fehlinformation hiermit richtigstellen möchte. All jene, denen das Thema Bargeld ein Anliegen ist, können aktuell aber Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren unter dem Titel "Keine Bargeld-Obergrenze" unterschreiben. Gemäß dem Wortlaut: „Bargeld ist eine der letzten Bastionen persönlicher Freiheit. Die auf EU-Ebene geplante Einführung einer Obergrenze von 10.000 Euro stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und Autonomie der Bürger dar. Jeder sollte das Recht haben, über sein eigenes Vermögen auch in bar frei zu verfügen, ohne eingeschränkt und überwacht zu werden. Der (Bundes)Verfassungsgesetzgeber möge daher beschließen, eine Bargeldobergrenze zu verbieten und Selbstbestimmung weiterhin gesetzlich zu gewährleisten.“ Unterstützungserklärungen können derzeit auch noch für das Volksbegehren „Bargeld als Grundrecht“ unterzeichnet werden. „Es ist Zeit, das Recht auf Bargeld als grundlegendes Bürgerrecht in unsere Bundesverfassung aufzunehmen. Mit diesem Volksbegehren wollen wir sicherstellen, dass Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel geschützt wird und jeder Bürger das Recht hat, es uneingeschränkt zu nutzen . . . Das Recht auf Bargeld soll als grundlegendes Bürgerrecht in unserer Bundesverfassung verankert werden. Es soll jedem Bürger das Recht garantieren, Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel zu verwenden . . .“ heißt es in diesem Antrag.
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