Sicherheits-Maßnahme
Land Burgenland fördert den Einbau von Alarmanlagen

- Alarmanlagen gewinnen an Zuspruch.
- Foto: Thomas Müller/Pixelio.de
- hochgeladen von Martin Wurglits
Von der burgenländischen Landesregierung wird die Errichtung einer Alarmanlage finanziell gefördert. Für folgende Maßnahmen kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden:
- Alarmanlagen bis zu 1.000 Euro
- Alarmanlagen mit Videoüberwachungsanlage bis zu 1.500 Euro
- Aufrüstung von bestehenden Alarmanlagen mit Videoüberwachungsanlage bis zu 500 Euro
- Aufrüstung von bestehenden Alarmanlagen mit Sicherheitstüre bis zu 500 Euro
- Errichtung einer Alarmanlage ohne Videoüberwachungsanlage in Kombination mit dem Einbau einer Sicherheitstüre bis zu 1.500 Euro
- Errichtung einer Alarmanlage mit Videoüberwachungsanlage in Kombination mit dem Einbau einer Sicherheitstüre bis zu 2.000 Euro
Der Antrag kann bis spätestens sechs Monate nach Einbau bzw. Inbetriebnahme eingereicht werden. Informationen und Anträge gibt es im Gemeindeamt, in der Landesregierung (Hauptreferat Wohnbauförderung) und bei der Polizei.
Die Alarmanlage muss den VSÖ oder VDS Richtlinien, der EN 50130, der EN 50131 oder der OVE- Richtlinie R2 entsprechen. Videoüberwachungsanlagen müssen entsprechend dem Stand der Technik errichtet werden. Die Aufzeichnungen müssen gespeichert werden können.
Antragsteller können sein: Eigentümer , Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte, Mieter und Pächter.
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