253.000 Euro
Priester wegen Veruntreuung zu Haftstrafe verurteilt

Der angeklagte, pensionierte Priester kam mit Rollator ins Landesgericht Eisenstadt und bekannte sich der Untreue für schuldig. | Foto: Gernot Heigl
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Ein pensionierter Priester mit Rollator stand als Angeklagter vor Gericht. Wegen Veruntreuung von sage und schreibe 253.824,24 Euro. Ausgegeben innerhalb eines Jahres. Wofür – das überraschte sogar den Schöffensenat. Hochwürden, der sich schuldig bekannte, wurde zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt.

BEZIRK EISENSTADT. Es ist auch „für mich ein ungewöhnlicher Prozess. Wahrlich ein Novum!“, so der Staatsanwalt, der Hochwürden das „Vergehen der Untreue“ vorwarf. Hat er doch als Erwachsenenvertreter für zwei betreuungsbedürftige Cousinen mehr als eine viertel Million Euro nicht verwaltet, wie vom Gericht beauftragt, sondern innerhalb von zwölf Monaten schlichtweg ausgegeben.

Viertel Million Euro

Aber nicht, wie man „normalerweise“ in ähnlich gelagerten Fällen vermuten könnte, für Luxusautos, Juwelen, Glücksspiel oder First-Class-Urlaube. Nein. Selbstbereicherung gab es tatsächlich keine. Der pensionierte Monsignore spendete das Geld für wohltätige Zwecke, wie „an in Not geratene Institutionen der Diözese!“ Und weiter: „Ich dachte, dass es etwas Gutes ist, wenn ich das mache!“

Laut Anklage ging es um knapp 254.000 Euro, die der Geistliche großteils für karitative Zwecke gespendet hatte. | Foto: Gernot Heigl
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Keine Luxusautos

„Hätten ihre Cousinen auch so gehandelt, also das ganze Geld gespendet, wie sie das gemacht haben?“, fragte Richterin Michaela Stückler. „Nein. Sicher nicht!“ „Damit haben sie aber über ihre Befugnisse hinweg gehandelt. Ist ihnen das klar?“ „Ja. Ich gebe alles zu!“ Vom Staatsanwalt wurde der Gottesdiener dann gefragt: „Was hätten sie, ihrer Meinung nach, als Erwachsenenvertreter mit dem Geld machen dürfen?“ „Na ja … Nur Notwendigkeiten durchführen. Da kam es bei mir offensichtlich zu einem Missverständnis!“

"Es tut mir leid!"

Der Priester ergänzte: „Es waren da halt auch Unklarheiten!“ „Warum haben sie sich nicht an das Gericht gewandt, immerhin sollten sie ja mit dem Gericht zusammenarbeiten? Bei höheren Beträgen hätten sie sogar das Gericht anrufen müssen!“, wollte der Ankläger wissen. „Es tut mir leid. Diese Fehler habe ich gemacht. Ich bin schuldig und geständig!“

Haftstrafe

Da bei mehreren Ausgaben dem Geistlichen keine „Absicht“ nachgewiesen werden konnte, reduzierte der Schöffensenat im Saal 7 des Landesgerichts Eisenstadt die veruntreute Summe auf knapp 150.000 Euro und sprach ihn dafür schuldig. Verhängte eine Haftstrafe von acht Monaten, bedingt nachgesehen auf eine Probezeit von drei Jahren.

Die vom Anwalt (im Foto an der Eingangstüre) des Monsignore erhoffte Diversion war nicht möglich, der Schöffensenat urteilte mit 8 Monaten bedingter Haft. | Foto: Gernot Heigl
  • Die vom Anwalt (im Foto an der Eingangstüre) des Monsignore erhoffte Diversion war nicht möglich, der Schöffensenat urteilte mit 8 Monaten bedingter Haft.
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Tatbestand der Untreue

„Wir haben es uns in der Urteilsfindung nicht leicht gemacht“, erläuterte die Richterin in ihrer Begründung. „Aber es ging um die Ausnützung der Hilflosigkeit der Opfer und um eine sehr hohe Schadenssumme. Auch wenn das Geld großteils karitativen Zwecken zugeflossen ist, ändert das nichts am Tatbestand der Untreue!“

Deshalb war keine Diversion möglich. „Aus generalpräventiven Gründen und weil vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, musste eine Haftstrafe verhängt werden!“, so Michaela Stückler. Der Monsignore im Ruhestand und sein Anwalt akzeptierten zwar den Spruch, erbaten sich aber wegen „Besprechung in Ruhe“ drei Tage Bedenkzeit, seitens der Staatsanwaltschaft gab es einen Rechtsmittelverzicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Ratenzahlung

Angemerkt sei noch, dass der pensionierte Priester bereits 75.000 Euro aus eigenen Mitteln zurückbezahlt hat, aktuell aber über keine eigenen Ersparnisse mehr verfügt. Deshalb wird er die noch offene Schadensumme in monatlichen Raten wiedergutmachen, bei sonstiger Exekution.

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