VKI-Klage
Widerspruchsrecht auch bei indexbasierter Gaspreiserhöhung

- Auch bei einer indexbasierten Preisanpassung steht Gas-Kundinnen und -Kunden einem Urteil zufolge ein Widerspruchsrecht zu.
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Auch bei einer preisindexbasierten Anpassung haben Gas-Kundinnen und -Kunden das Recht, Widerspruch einzulegen. Dies wurde durch das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien klargestellt. Der Anbieter Goldgas hatte eine Gaspreiserhöhung auf Basis des Index zum 1. Jänner 2023 angekündigt, ohne dabei ein Widerspruchsrecht vorzusehen. In den vergangenen Monaten wechselten indes Haushalte wieder häufiger ihren Anbieter.
ÖSTERREICH. Der Vertrag von Goldgas sah vor, dass Konsumenten im Zuge dieser Preisänderung kein Widerspruchsrecht haben sollten. Ein Widerspruch hätte zur Folge, dass Konsumenten bis zum letzten Tag des dritten auf den Widerspruch folgenden Monats zu den alten, günstigeren Preisen weiterbeliefert werden müssen. Dies würde ihnen ausreichend Zeit lassen, um einen Preisvergleich durchzuführen und sich für einen anderen Anbieter zu entscheiden.
Schutzbestimmungen bleiben immer gültig
Da dieser Widerspruch nicht akzeptiert wurde, hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) für den betroffenen Konsumenten eine Musterklage eingebracht, wie es in einer Aussendung heißt. „Einige Anbieter gehen – aus welchen Gründen auch immer – davon aus, dass indexbasierte Preisänderungen keine ‚Änderung des vertraglich vereinbarten Entgelts‘ darstellen“, zeigt sich Maximilian Kemetmüller, zuständiger Jurist im VKI, über die Rechtsansicht von Energielieferanten wie goldgas verwundert. „Diese Meinung ist nach dem nun vorliegenden Urteil nicht mehr aufrechtzuerhalten. Das Urteil zeigt: Bei jeder Preisänderung sind die Schutzbestimmungen des Gaswirtschaftsgesetzes einzuhalten.“

- Günstigere Angebote haben Österreicher in den ersten neun Monaten dazu bewegt, ihren Strom- oder Gaslieferanten deutlich häufiger zu wechseln als vor einem Jahr.
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Gleichzeitig hat sich die Lage am Energiemarkt nach den massiven Steigerungen im Vorjahr vorerst wieder deutlich entspannt. Haushalte wechselten in den letzten Monaten wieder häufiger ihren Strom- oder Gaslieferanten. Zwischen Jänner bis September wechselten 281.900 Kundinnen und Kunden den Lieferanten, im Vorjahr waren es in dem Zeitraum nur 165.900, teilte die E-Control am Dienstag mit.
Niederösterreicher führen Wechselrate an
Durch einen Vergleich, beispielsweise mithilfe eines Tarifkalkulators, können jährlich mehrere hundert Euro eingespart werden, insbesondere beim Gas gibt es ein erhebliches Einsparpotenzial. Bei einer Familie mit einem höheren Verbrauch kann dies sogar über 1000 Euro pro Jahr betragen. Nach den Turbulenzen im Vorjahr ist der Wettbewerb wieder im Aufschwung, und ein Anbieterwechsel zahlt sich aus. Sehr hohe Wechselzahlen, sowohl bei Strom als auch bei Gas, wurden in Niederösterreich verzeichnet, was laut E-Control mit Ankündigungen von Vertragskündigungen vieler Kunden in Niederösterreich zusammenhängen dürfte. Auch in Wien und Oberösterreich wechselten viele ihren Strom- oder Gaslieferanten.
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