FAQ zum 14. Gehalt
Was du über das Weihnachtsgeld wissen musst

- In Österreich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld.
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Das Weihnachtsgeld, auch als 14. Gehalt bezeichnet, ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wichtige finanzielle Unterstützung, vor allem in der kostspieligen Weihnachtszeit. Wer Anspruch auf die Sonderzahlung hat, wann sie ausgezahlt wird und welche Regelungen sonst noch gelten – in einem FAQ klären wir die häufigsten Fragen rund um das Weihnachtsgeld:
Was ist Weihnachtsgeld?
Das Weihnachtsgeld ist, wie auch das Urlaubsgeld, eine Sonderzahlung, die in allen Kollektivverträgen und vielen Arbeitsverträgen vorgesehen ist. In manchen Verträge werden die zusätzlichen Zahlungen auch als 13. und 14. Gehalt bezeichnet. Der Anspruch, die Höhe und die Fälligkeit der Sonderzahlungen sind im jeweiligen Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag geregelt.
Wer bekommt Weihnachtsgeld?
In Österreich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Das heißt: Kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung und sind auch im Arbeitsvertrag keine Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld vereinbart, besteht auch kein Recht darauf.
Dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) zufolge bekommen es dennoch praktisch alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich, denn für 98 Prozent gelte ein Kollektivvertrag. Und auch in vielen der übrigen Arbeitsverträge sind Sonderzahlungen integriert. Für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer gibt es keine generelle Vereinbarung und daher in der Regel auch keine Sonderzahlungen.
Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich Teilzeit oder geringfügig arbeite?
Ja, auch wenn du teilzeit- oder geringfügig beschäftigt bist, hast du Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern dein Arbeitsvertrag oder der für dich geltende Kollektivvertrag die Sonderzahlung vorsieht.
Bekommen Lehrlinge Weihnachtsgeld?
Ja, auch Lehrlinge haben Anspruch auf Weihnachtgeld.
Bekommen Pensionisten Weihnachtsgeld?
Ja, auch Pensionistinnen und Pensionisten bekommen Weihnachtsgeld. Für sie heißt es Pensionssonderzahlung und wird im April und Oktober ausbezahlt.
Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich arbeitslos bin?
Grundsätzlich nicht: Wenn du arbeitslos bist, bekommst du monatlich, also zwölf Mal im Jahr, eine Arbeitslosenunterstützung. Aber: Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes werden sehr wohl Weihnachts- und Urlaubsgeld deines vergangenen Jobs einbezogen.
Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?
In der Regel beträgt das Weihnachtsgeld etwas mehr als ein Monatsgehalt. Es gibt jedoch Unterschiede je nach Branche, Position und Vereinbarungen im Arbeits- oder Kollektivvertrag. Manche Verträge sehen beispielsweise nur anteilige Sonderzahlungen vor.
Überstunden und Prämien werden nur dann in die Berechnung des Weihnachtsgeldes einbezogen, wenn das der Kollektivvertrag vorsieht oder es eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber gibt. Bei Teilzeitbeschäftigten müssen regelmäßige Mehrstunden (nicht Überstunden) beim Weihnachtsgeld immer berücksichtigt werden.
Wie errechnet sich die Höhe des Weihnachtsgeldes?
Voraussetzung für ein "volles" Weihnachtsgeld ist die Beschäftigung während des gesamten Kalenderjahres. In diesem Fall beträgt das Weihnachtsgeld etwas mehr als ein normales Monatsgehalt – mehr deshalb, weil beim Weihnachtsgeld weniger Steuern bezahlt werden müssen.
Hast du nicht das ganze Jahr gearbeitet, mitten im Jahr gekündigt oder neu begonnen, dann bekommst du eine anteilige Auszahlung für die Monate, die du gearbeitet hast. Bist du etwa ein halbes Jahr bei deinem Arbeitgeber tätig, beträgt das Weihnachtsgeld rund die Hälfte deines Monatsgehalts.
Wann bekomme ich das Weihnachtsgeld?
Wann das Weihnachtsgeld bezahlt werden muss, hängt vom zugrunde liegenden Kollektiv- oder Arbeitsvertrag ab. In den meisten Fällen muss es Ende November oder Anfang Dezember am Konto der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein. Es gibt aber auch Regelungen, die beispielsweise vorsehen, dass die Auszahlung in zwei Teilbeträgen erfolgen und übers Kalenderjahr aufgeteilt werden kann.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld zahlt?
Wenn dein Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag Weihnachtsgeld vorsieht, hast du einen rechtlichen Anspruch darauf. Zahlt dein Arbeitgeber es nicht, kannst du es einfordern. Am besten sprichst du zuerst mit der Personalabteilung oder deinem Betriebsrat. Wenn keine Lösung gefunden wird, kannst du dich an die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer wenden.
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