Einigung im Tarifstreit
Verbund-Kunden bekommen Geld zurück
Weil eine Strompreiserhöhung des Verbunds im Mai 2022 rechtlich unzulässig war, bekommen betroffene Verbund-Kundinnen und -Kunden nun Geld zurück. Das teilten der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und das Energieunternehmen am Montag mit. Der Verbund will die Betroffenen in den kommenden Wochen schriftlich darüber informieren, wie viel Geld ihnen zusteht. Über den VKI können Verbund-Haushaltskundinnen und -kunden ihren Anspruch prüfen lassen und eine Gutschrift beantragen. Die Anmeldung ist bis spätestens 11. November 2024 möglich.
ÖSTERREICH. Wie viele andere Energieproduzenten erhöhte auch der Verbund im Jahr 2022 seine Tarife – damals waren die Preise für Gas und infolge auch jene für Strom sehr hoch. Dabei wirbt das Unternehmen eigentlich mit Strom aus 100 Prozent Wasserkraft. Dass sich der Preis dennoch an Gaskraftwerken orientieren soll, wollten viele Kundinnen und Kunden nicht akzeptieren. Im Auftrag des Sozialministeriums hat schließlich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geklagt. Nun gibt es eine außergerichtliche Einigung. Betroffene Verbund-Kundinnen und -Kunden erhalten auf Antrag eine pauschale Gutschrift, wie der VKI am Montag mitteilte. Dafür ist die kostenlose Online-Anmeldung beim VKI bis spätestens 11. November 2024 erforderlich. Wer das aus technischen Gründen nicht schafft, kann sich beim VKI auch telefonisch melden.
Wer einen Antrag stellen kann
Teilnahmeberechtigt sind alle jene Haushaltskundinnen und -kunden, bei denen der Stromtarif mit Wirkung per 1. Mai 2022 erhöht wurde und die einen der folgenden Tarife bezogen haben:
- Verbund-Strom-Haushalt 5/22
- Verbund-Strom-Haushalt Sonne 5/22
- Verbund-Strom-Haushalt-Direkt 5/22
Die Ausgleichszahlung erhalten im Übrigen auch ehemalige Verbund-Kundinnen und -Kunden, die keinen bestehenden Vertrag mehr mit dem Zulieferer haben, aber von der entsprechenden Preisanpassung betroffen waren.
Höhe der Ausgleichszahlung
Für die Betroffenen wird ein gestaffelter, pauschaler Geldersatz ermittelt. Basis für den pauschalen Ausgleichsbetrag sind die individuellen Arbeitspreise vor und nach der Preisanpassung 2022, sowie gewährte Rabatte und Bonuszahlungen. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.300 kWh ist, abhängig vom bezogenen Tarif, mit einer Kompensation von rund EUR 90,00 zu rechnen, teilt der VKI mit.
Der Verbund rechnet in Summe mit einem zweistelligen Millionenbetrag, der zurückgezahlt wird. Vor wenigen Monaten haben sich VKI und Wien Energie bei einem Tarifstreit geeinigt. Noch offen sind Verfahren gegen die EVN in Niederösterreich.
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