Inflationsanpassung
Sozialversicherungsbeiträge steigen ab 1. Jänner

- Ab Jänner 2025 steigen die Sozialversicherungsbeiträge in Österreich kräftig an. Aufgrund der steigenden Höchstbeitraggrundlage legt die Belastung vor allem für Besserverdienende zu.
- Foto: grafikplusfoto/Fotolia
- hochgeladen von Online-Redaktion Oberösterreich
Mit 1. Jänner 2025 steigen die Sozialversicherungsbeiträge in Österreich kräftig an. Aufgrund der steigenden Höchstbeitraggrundlage legt die Belastung vor allem für Besserverdienende zu. Trotz Steuersenkung könnte dadurch das Netto-Einkommen vieler Österreicherinnen und Österreicher sinken, berichtet finanz.at.
ÖSTERREICH. Mit dem Jahreswechsel müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hierzulande mit höheren Abzügen bei der Sozialversicherung (SV) rechnen. Die Grundlage für die Erhöhung der SV-Beiträge ab 2025 ist die Aufwertungszahl von 1,063. Dieser Faktor wird etwa genutzt, um Beiträge an die Inflation anzupassen.
Höchstbeitragsgrundlagen und Geringfügigkeitsgrenze
Durch die Aufwertungszahl von 1,063 steigen die Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung ab 1. Jänner 2025 an. Bisher wurden Sozialversicherungsbeiträge nur auf Einkommen bis zu einem Betrag von 6.060 Euro berechnet. Der Teil des Einkommens, der über diesem Grenzwert lag, blieb sozialversicherungsfrei. Im kommenden Jahr wird der Wert jedoch auf 6.450 Euro angehoben. Die jährliche Höchstbeitragsgrundlage erhöht sich von 84.840 Euro auf 90.300 Euro. Auch bei Sonderzahlungen – wie Urlaubs- und Weihnachtsentgelt – wird die Höchstbeitragsgrundlage von 12.120 auf 12.900 Euro angehoben. Dadurch erhöht sich der maximal zu zahlende Sozialversicherungsbeitrag ab 2025.
Aufgrund der Aufwertungszahl steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze im kommenden Jahr von 518,44 Euro auf 551,10 Euro an. Liegt das Gehalt unter diesem Betrag, müssen keine Abgaben an die Sozialversicherung geleistet werden.
Verlautbarung steht noch aus
Zudem werden ab 1. Jänner 2025 auch die Grenzbeträge zum Dienstnehmer- und Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag um die Aufwertungszahl von 1,063 angehoben. Diese liegen für Dienstnehmer künftig bei:
- bis 2.074 Euro: 0 Prozent
- über 2.074 Euro bis 2.262 Euro: 1 Prozent
- über 2.262 Euro bis 2.451 Euro: 2 Prozent
- über 2.451 Euro: 2,95 Prozent
Die Verlautbarung der endgültigen Werte steht noch aus. Daher sind die genannten Beträge vorläufig und können sich ändern.
Das könnte dich auch interessieren:



Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.