Bis zu 200 Euro
Reparaturbonus gilt bald auch für "normale" Fahrräder

- Der Reparaturbonus des Klimaministeriums wird bis 2025 verlängert und umfasst nun auch Fahrräder ohne elektrische Motorunterstützung. Bisher waren ausschließlich E-Bikes vom Reparaturbonus erfasst.
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Der Reparaturbonus des Klimaministeriums wird bis 2025 verlängert und umfasst nun auch Fahrräder ohne elektrische Motorunterstützung. Bisher waren ausschließlich E-Bikes vom Reparaturbonus erfasst.
ÖSTERREICH. Der Reparaturbonus des Klimaministeriums wird mit frischem Geld bis 2025 verlängert und umfasst künftig auch Fahrräder ohne elektrische Motorunterstützung. Bisher galt die Förderung des Bundes nur für Geräte mit elektronischen oder elektrischen Bauteilen. Damit waren E-Bikes erfasst, gewöhnliche Fahrräder hingegen nicht. Der Bonus für die Reparatur von Fahrrädern kann ab September beantragt werden, teilte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Dienstag mit.
Allerdings konnte der Reparaturbonus schon bisher nicht bei allen Fahrradhändlern eingelöst werden, da viele Händler keine Gewerbeberechtigung für Fahrradtechnik oder Mechatronik besitzen. Daher dürfen sie nur einfache Reparaturen wie einen Reifenwechsel durchführen, jedoch nicht komplexere Arbeiten wie den Austausch von Scheibenbremsen.

- Bisher waren ausschließlich E-Bikes vom Reparaturbonus erfasst.
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Über eine Million Geräte repariert
Wie das Ministerium bekannt gab, wurden seit der Einführung des Reparaturbonus über eine Million Geräte repariert. Bisher standen dafür 130 Millionen Euro aus dem EU-Aufbau- und Resilienzfonds zur Verfügung. Für die Fortsetzung werden nun 124 Millionen Euro aus nationalen Mitteln bereitgestellt – 92 Millionen Euro für 2024 und 32 Millionen Euro für 2025.
Im Jahr 2023 entfielen 39 Prozent der über Bons geförderten Reparaturen auf Smartphones. Jeweils neun Prozent entfielen auf Geschirrspüler, Waschmaschinen sowie Espresso- und Kaffeemaschinen, und fünf Prozent auf Laptops. Laut Klimaschutzministerium werden im Schnitt pro Reparaturbon rund 100 Euro gefördert. Subventioniert werden 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 200 Euro.
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