Tierschutz
Rechnungshof kritisiert Intransparenz bei Kontrollen
Ein Bericht des Rechnungshofs zeigt auf, dass die Zuständigkeiten für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung in Österreich auf EU-, Bundes- und Länderebene verteilt sind, was zu uneinheitlichen Tierschutzkontrollen führt. Obwohl die EU-kofinanzierten Förderungen grundsätzlich den Tierschutz unterstützen, besteht das Risiko, dass Betriebe trotz Verstößen weiterhin Fördergelder in voller Höhe erhalten, da Informationen nicht konsequent weitergeleitet werden.
ÖSTERREICH. Die staatlichen Prüfer untersuchten die Kontrollen und Förderungen im Bereich der Nutztierhaltung, insbesondere im Hinblick auf das Tierwohl. Ziel war es zu bewerten, ob diese Maßnahmen den Schutz von Schweinen, Rindern und Geflügel unterstützen. Das Ergebnis ist alarmierend: Obwohl die Tierschutzkontrollen grundsätzlich den Anforderungen entsprechen, wird der Tierschutz durch Informationslücken und stark zersplitterte Zuständigkeiten behindert.
Kaum Austausch zwischen Behörden
Der Rechnungshof bemängelt vor allem die mangelhafte Kommunikation zwischen den Bezirksverwaltungsbehörden und der Agrar-Markt-Austria (AMA). Durch diese fehlende Abstimmung kann es dazu kommen, dass Betriebe trotz schwerwiegender Tierschutzverstöße weiterhin volle Fördergelder erhalten. Der Bericht hebt hervor, dass tierschutzrelevante Strafverfahren häufig nicht an die AMA weitergeleitet werden, was die Zweckmäßigkeit der vergebenen Fördermittel infrage stellt.
Zudem kritisiert der Rechnungshof, dass die nationalen Tierschutzbestimmungen in Österreich oft strenger sind als die von der EU vorgegebenen Mindeststandards. So sind beispielsweise die in Österreich geforderten Mindeststallflächen größer als die in der EU vorgeschriebenen. Dennoch variiert die Umsetzung dieser strengeren Standards in den verschiedenen Bundesländern erheblich.
Kontrollen zu selten
Auch die Einhaltung der Kontrollquoten stellt ein Problem dar: Die in der Tierschutzkontrollverordnung festgelegte Quote von zwei Prozent aller tierhaltenden Betriebe wurde in Oberösterreich im Zeitraum von 2018 bis 2022 nicht erreicht, während sie in der Steiermark nur zwischen 2019 und 2021 erfüllt wurde.
Der Rechnungshof empfiehlt daher den Ländern, die Erfüllung der Kontrollquote sicherzustellen. Das Gesundheitsministerium sollte eine bundesweite Vereinheitlichung der risikoorientierten Stichprobenauswahl für die nationalen Tierschutzkontrollen vorantreiben.
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