Steuerausgleich 2022
Neuerungen beachten und mehr Geld zurückbekommen

Für die Steuererklärung 2022 ergeben sich einige Neuerungen – wir haben sie für dich zusammengefasst. | Foto: Archiv
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Ausgeweitete Steuervorteile für Familien, Begünstigungen für Pendlerinnen und Pendler, die Öko-Sonderausgabenpauschale und der Teuerungsabsetzbetrag – aufgrund zahlreicher Neuerungen lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung heuer ganz besonders. Wir verraten dir, worauf du achten solltest.

ÖSTERREICH. Für den Steuerausgleich 2022 ergeben sich gleich mehrere wichtige Neuerungen. Damit du möglichst nichts übersiehst und dein dir zustehendes Geld zurückbekommst, haben wir die neuen Regelungen für dich zusammengefasst.

Ausgeweitete Steuervorteile für Familien

  • Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren auf bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren auf bis zu 650 Euro jährlich erhöht.
  • Kindermehrbetrag: Dieser wird auf 550 Euro pro Kind erhöht. Zudem kann der Kindermehrbetrag nunmehr auch von in einer (Ehe)Partnerschaft lebenden Erwerbstätigen mit Kindern beantragt werden, vorausgesetzt ihre errechnete Tarifsteuer beträgt weniger als 550 Euro. Bisher war es erforderlich, dass ein Elternteil alleinverdienend bzw. alleinerziehend war.  
  • Mehrkindzuschlag: Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
  • Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag: Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,8 Prozent erhöht. 

Begünstigungen für Pendler:innen

  • Pendlerpauschale und Pendlereuro: Angesichts der hohen Spritpreise wurde mit Mai 2022 die Pendlerpauschale um 50 Prozent erhöht, der Pendlereuro sogar vervierfacht. Für die Arbeitnehmer:innenveranlagung 2022 ist das entsprechend im Zeitraum von Mai bis Dezember zu berücksichtigen. Wurde das bereits in der Lohnverechung berücksichtigt, ist nichts weiter zu tun. Wird es erst bei der ANV geltend gemacht, muss der Endbetrag inkl. Erhöhung selbst ausgerechnet werden. Achtung: Bim offiziellen Pendlerrechner wird nur die "normale Pauschale" angezeigt, die Erhöhung für Mai bis Dezember muss dazu gerechnet werden.

Öko-Sonderausgabenpauschale

  • Öko-Sonderausgabenpauschale: All jene, die im Vorjahr eine thermische Sanierung durchgeführt haben oder den Heizkessel getauscht haben, können die sogenannte "Öko-Sonderausgabenpauschale" (800 bzw. 400 Euro) beantragen. Die Beträge werden für insgesamt fünf Jahre automatisch in der Steuerveranlagung berücksichtigt.

Teuerungsabsetzbetrag 

  • Teuerungsabsetzbetrag: Arbeitnehmer:innen mit geringem Einkommen (bis 18.200 Euro) erhalten für 2022 einmalig und automatisch einen Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro. Mit steigendem Einkommen verringert sich der Teuerungsabsetzbetrag schrittweise auf null – ab 24.500 Euro gibt es nichts mehr. Für Pensionist:innen wurde der Absetzbetrag als Einmalzahlung bereits im September 2022 ausgezahlt. Jenen PensionistInnen, die noch keine außerordentliche Einmalzahlung erhalten haben, steht bei Bezügen bis 20.500 Euro ebenfalls der Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro zu – hier wird der Betrag bis 25.500 Euro gleichmäßig auf Null reduziert. 

Anleitung für den Online-Steuerausgleich

Wer darüber hinaus unsicher ist und Hilfe braucht, kann gerne auch unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Online-Steuererklärung zu Rate ziehen:

So gelingt der Steuerausgleich auf FinanzOnline

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