Nach Immokauf
Versicherung kann Leistung ohne Meldung verweigern

- Die bestehende Gebäudeversicherung geht kraft Gesetzes automatisch auf den Käufer über: Der österreichische Versicherungsmaklerring warnt.
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Die bestehende Gebäudeversicherung geht kraft Gesetzes automatisch auf den Käufer über: Der österreichische Versicherungsmaklerring mahnt, diese genau unter die Lupe zu nehmen.
ÖSTERREICH. Gemäß § 69 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) ist für diesen Prozess auch keine ausdrückliche Willenserklärung erforderlich. Darüber informiert der österreichische Versicherungsmaklerring (ÖVM) via APA am Mittwoch, 26. März. Dies bedeute weiter, dass der Versicherungsschutz grundsätzlich weiterbesteht - sowohl Versicherer als auch Käufer haben allerdings in der Folge das Recht (§ 70 VersVG), den Vertrag innerhalb eines Monats nach Eigentumsübergang zu kündigen.
"Keine Meldung kann zu Leistungsverweigerung führen"
Die Immobilienkäufer ist außerdem verpflichtet (§ 71 VersVG), den Eigentümerwechsel dem Versicherer unverzüglich zu melden. "Diese Meldung ist deshalb so wichtig, da der Versicherer nur so über die/en neuen Versicherungsnehmer:in informiert wird und eine Neubewertung des Risikos vornehmen kann", informiert die Akademie. Erfolge die Meldung nicht rechtzeitig, kann das dazu führen, dass der Versicherer im Schadensfall die Leistung verweigert. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn die verspätete Anzeige eine angemessene Risikobewertung verhindert hat.
Gerhard Veits, Vorstand des ÖVM und Vorsitzender der österreichischen Versicherungsakademie (ÖVA):
„Es ist entscheidend, dass Immobilienkäufer:innen sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren sind. Eine automatische Übertragung der Versicherung ist zwar praktisch, jedoch müssen Käufer:innen proaktiv handeln, um ihren Versicherungsschutz lückenlos sicherzustellen. Die rechtzeitige Meldung an den Versicherer kann im Schadensfall über finanzielle Risiken entscheiden.“
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