Zeitplan unklar
3G-Nachweis am Arbeitsplatz kommt doch noch nicht

- In Italien dürfen ab Morgen, Freitag nur mehr Geimpfte, Genesene oder Getestete den Arbeitsplatz betreten. Es kam bereits zu Protesten . Ob und wann die Regelung auch in Österreich in Kraft tritt, bleibt weiterhin unklar.
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Künftig nur noch mit 3G-Nachweis in die Arbeit – Das hätte eigentlich ab 15. Oktober in die Tat umgesetzt werden sollen. Was fehlt, ist derzeit aber noch die rechtliche Grundlage.
ÖSTERREICH. Am Freitag hätte die Verordnung zur 3G-Regel am Arbeitsplatz im Parlament beschlossen werden sollen. Dazu kommt es aber nun wohl nicht. Es gibt auch keinen konkreten Zeitplan für die Verordnung, hieß es aus dem Gesundheitsministerium zur APA.
Die Details würden nun zwischen den zuständigen Ministerien abgestimmt, so eine Sprecherin: "Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden detaillierte Informationen zu Regelungen und Fristen bekannt gegeben werden".
Entwurf durchgesickert
In einem bekannt gewordenen Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums hieß es zuletzt, dass für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Kunden zusammentreffen könnten, ab dem 15. Oktober die 3G-Regel gelten soll. Abeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssten dann geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein und einen Nachweis immer mit sich führen. Mehr dazu hier.

- Noch fehlt die rechtliche Grundlage für 3G am Arbeitsplatz.
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Schallenberg: 3G war noch nicht Thema
Darauf angesprochen, ob 3G am Arbeitsplatz nun kommt oder nicht, antwortete Neo-Kanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) am Mittwochabend in der "ZiB2", das sei heute noch nicht Thema gewesen, er müsse darüber offen gesagt noch mit dem Gesundheitsminister reden. "Ganz offen, ich wurde vor knapp 48 Stunden angelobt. Sie kennen meinen Kalender der letzten Tage – mit der Regierungserklärung und anderen Punkten. Ich gehe davon aus, wenn es geplant ist, dass es auch so kommen wird.", sagte der frisch gebackene Bundeskanzler auf die Frage, ob sich die Verordnung denn ausgehe.
Das Gesundheitsministerium betonte am Donnerstag, es handle sich bei dem medial bekannt gewordenen Papier lediglich um eine Arbeitsunterlage. Druck hatten zuletzt die Touristiker in den Skigebieten gemacht, die vor dem Saisonstart stehen. Dazu hieß es vor einer Woche aus dem Büro von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) , die Verordnung befinde sich in der "finalen Phase" - allerdings kam seitdem die Regierungskrise dazwischen.
Derzeit gilt die 3G-Pflicht nur für Personal in wenigen Bereichen, wie in Spitälern oder Kuranstalten. Im COVID-19-Maßnahmengesetz ist dazu festgehalten, dass für Arbeitsorte Beschränkungen erlassen werden dürfen, wenn eine erhebliche Infektionsgefahr besteht, also an Arbeitsorten mit direktem persönlichem Kontakt.



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