Begutachtung endet
Universitätsprofessoren für Verjährung von Plagiaten

- Der Verband für Universitätsprofessoren und -professorinnen (UPV) macht sich für eine Verjährungsfrist bei plagiierten Arbeiten stark.
- Foto: Universität Graz
- hochgeladen von Harald Almer
Plagiatsvorwürfe prägten die Politik in den letzten Jahren immer öfter. Wie der ORF berichtet, soll die wissenschaftliche Integrität im Hochschulpaket neu organisiert werden und künftig auch für Plagiate eine Verjährungsfrist gelten. Der Verband für Universitätsprofessoren und -professorinnen (UPV) sprach sich für eine solche Verjährung aus. Die Begutachtungsphase endet diese Woche noch.
ÖSTERREICH. Zahlreiche Gründe würden für eine Verjährung sprechen, selbst wenn es aktuell schwer zu kommunizieren sei, hält der Verband fest. "Plagiatsjäger" wie Stefan Weber, der aus eigenem Antrieb und gegen Bezahlung wissenschaftliche Arbeiten auf Plagiate prüft, sorgte so bereits für den ein oder anderen öffentlich gemachten Skandal in der Politik.
Seriöse Prüfung nach Jahren unmöglich
Argumentiert wird unter anderem, dass es auch im Strafrecht und in der Verwaltung Verjährungsfristen gebe, liest man auf ORF.at. Zudem sei es aus "praktischen Gründen" für Universitäten schwer Abschlussarbeiten auf seriöse Art zu überprüfen, wenn diese vor Jahrzehnten verfasst wurden. Dafür brauche es Gutachterinnen bzw. Gutachter, die die Arbeit im Kontext der Zitierpraxis der jeweiligen Zeit im entsprechenden Arbeitsgebiet beurteilen können, heißt es weiter.
Zudem wären Arbeiten oft unter anderen Bedingungen verfasst worden, "bei denen Studierende praktisch kaum in diesen Fragen geschult wurden", heißt es in der Stellungnahme. Zitierpraxen hätten sich über die Jahre verändert und auch die Digitalisierung neue Möglichkeiten geschaffen, betont der UPV. Daher plädiere man für eine Verjährungsfrist, um "Rechtssicherheit im Bestandsschutz zu schaffen".
Die Personalverwaltung des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals vertritt eine ähnliche Ansicht: Aufgrund "teilweise öffentlich ausgerichteten und mitunter von existenzbedrohendem Ausmaß begleiteten – und letztlich substanzlosen – Plagiatsvorwürfen", spreche man sich ebenfalls für eine Neuregelung aus, ohne eine Verjährungsfrist zu betonen.

- "Plagiatsjäger" und Kommunikationswissenschafter Stefan Weber lehnte eine Verjährungsfrist 2021 bereits ab.
- Foto: Medienstimmen/plagiatsgutachten.com
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Frist von zehn Jahren angedacht
2021 gab es bereits einen Versuch im Universitätsgesetz eine Verjährungsfrist festzuschreiben. der damalige Entwurf sah vor, dass der akademische Grad nach 30 Jahren nicht mehr abgenommen werden kann. Der damalige ÖVP-Wissenschaftsminister Heinz Faßmann begründete diesen Schritt damit, dass beinahe alle Delikte verjähren und das deshalb auch für Plagiate gelten müsse.
Der Verfassungsdienst äußerte damals Zweifel. Dadurch könne man "erschlichene akademische Grade ‚ersitzen‘", hieß es in der Stellungnahme. "Plagiatsjäger" Weber sprach sich ebenfalls gegen eine Regelung dieser Art aus. Schließlich wurde das Vorhaben fallengelassen.
Dem UPV wäre eine 30-jährige Frist zu lang und schlägt vor: "Ein sinnvoller Zeitrahmen dafür könnte zehn Jahre ab Beurteilung der Arbeit sein." Ob das verworfene Vorhaben nun wieder Aufwind bekommt, wird sich zeigen.
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