Justiz hat entschieden
Thomas Schmid bekommt den Kronzeugenstatus

Die Entscheidung ist gefallen: Der ehemalige ÖBAG-Chef Thomas Schmid erhält von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den Kronzeugenstatus. | Foto: ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com
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Die Entscheidung ist gefallen: Der ehemalige ÖBAG-Chef Thomas Schmid erhält von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den Kronzeugenstatus.

ÖSTERREICH. Zwei Jahre nachdem der ehemalige Generalsekretär im Finanzministrium und Ex-Chef der Staatsholding ÖBAG in mehreren Einvernehmen ein Geständnis abgelegt und dabei mehrere ÖVP-Politiker, wie den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz, sowie verschiedene Unternehmen schwer belastet hatte, wurde Schmid nun der Kronzeugenstatus im sogenannten Casag-Verfahren zuerkannt. Die WKStA teilte am Donnerstag in einer Aussendung mit: "Die Prüfung eines etwaigen Kronzeugenstatus betreffend MMag. Thomas Schmid ist abgeschlossen. Aufgrund des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 209a StPO) wurde MMag. Thomas Schmid der Kronzeugenstatus zuerkannt."

Dies erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichts der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat.

260.000 Euro Geldstrafe

Schmid muss als Kronzeuge "zur Aufklärung der verfahrensgegenständlichen Straftaten" weiter beitragen sowie eine Geldbuße, einen Pauschalanteil an den Verfahrenskosten und einen Anteil an Schadenwiedergutmachung zahlen. Im konkreten Fall beträgt die die Geldbuße samt Pauschalanteil an den Verfahrenskosten 60.000 Euro und die Teilschadensgutmachung 200.000 Euro.

Schmids Anwalt Roland Kier zeigte sich in einer Aussendung zufrieden: "Der Rechtsstaat meint es also ernst mit der Korruptionsbekämpfung. Auch Regierungskriminalität wird in Österreich effektiv verfolgt und die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden gewürdigt." Die Genehmigung des Kronzeugenstatus bezeichnete er daher auch als "Bewährung des Rechtsstaats".

Casag-Verfahren

Im Casag-Verfahrenskomplex  hat die WKStA jene Ermittlungsstränge zusammengefasst, die sich aufgrund der Veröffentlichung des Ibiza-Videos ergeben haben. Konkret geht es etwa um die Ermittlungen rund um diverse Postenbesetzungen in der Casino Austria AG (CASAG) und der ÖBAG, die Inseratenaffäre und das sogenannte "Beinschag-Tool".

Neben Schmid hat auch die Meinungsforscherin Sabine Beinschab bereits den Kronzeugenstatus erhalten. Anklagen in den Hauptpunkten des verfahrenskomplexes liegen bisher noch keine vor, allerdings wurde Kurz in einem Nebenstrang wegen falscher Beweissaussgae in erster Instanz verurteilt. Der Ex-Kanzler legte gegen die Entscheidung jedoch Berufung ein. Andere Verfahrensstränge wurden hingegen eingestellt.

Der Weg zum Kronzeugenstatus

Die WKStA lieferte in ihrer Aussendung auch noch einen Überblick über das bisherige Prozedere:

  • Im April 2022 war MMag. Schmid im Zuge der Ermittlungen im sogenannten CASAG-Verfahrenskomplex mit dem Wunsch zu kooperieren an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft herangetreten, um im Zuge dessen den Kronzeugenstatus zu erlangen.
  • Ab Juni 2022 fand daraufhin bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Vernehmung an mehreren Tagen statt, anlässlich der MMag. Schmid umfassend befragt wurde.
  • Im Dezember 2022 stellte MMag. Schmid einen formellen Kronzeugenantrag. In der Folge wurden die durch die Vernehmungen von MMag. Schmid gewonnenen Informationen sowie das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung des Kronzeugenstatus geprüft.
  • Im März 2024 hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einen entsprechenden Vorhabensbericht über das Ergebnis dieser Prüfung an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet.
  • Im Juli 2024 wurde ein weiterer Vorhabensbericht mit vom Bundesministerium für Justiz aufgetragenen Ergänzungen vorgelegt.

Nach Genehmigung der entsprechenden Vorhabensberichte wurde Schmid schließlich der Kronzeugenstatus zuerkannt.

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