OLG Wien bestätigt Urteil
Servicegebühr bei Ö-Ticket unzulässig

Ö-Ticket Betreiber CTS Eventim Austria darf keine Servicegebühr verlangen, bestätigte der OLG Wien das Urteil des Handelsgericht. | Foto: Britta Pedersen / dpa / picturedesk.com
3Bilder
  • Ö-Ticket Betreiber CTS Eventim Austria darf keine Servicegebühr verlangen, bestätigte der OLG Wien das Urteil des Handelsgericht.
  • Foto: Britta Pedersen / dpa / picturedesk.com
  • hochgeladen von Antonio Šećerović

Die Servicegebühr, die das Portal "Ö-Ticket" beim Kauf von Karten veranschlagt, sind laut Oberlandesgericht (OLG) Wien nicht zulässig. Das Handelsgericht Wien hatte die Gebühr in der Höhe von 2,50 Euro zuvor für rechtswidrig erklärt.

ÖSTERREICH. Ticket-Plattformen wie Ö-Ticket verrechnen allerlei Zusatzgebühren. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte bereits in der Vergangenheit einige davon und bekam Recht. Selbiges gilt nun im Fall der Servicegebühr von 2,50 Euro, da keine Leistung dafür erkennbar ist. 

Gebühr ohne erkennbares Service

Der VKI zog im März 2023 gegen den Ö-Ticket-Betreiber "CTS Eventim Austria GmbH" vor Gericht. Dabei ging es um Klauseln in den Vertragsbedingungen, wie die Servicegebühr beim Ticketkauf oder die Rückerstattungsbedingungen. Das Handelsgericht Wien hatte diese für unzulässig erklärt. Nachdem Ö-Ticket Berufung eingelegt hatte, bestätigte jetzt noch das OLG Wien das vorangegangene Urteil.

Die Bestimmungen seien "intransparent und gröblich benachteiligend, weil sie Verbraucherinnen und Verbraucher im Unklaren lassen, welche konkreten Leistungen für die Servicegebühr tatsächlich erbracht werden und welche Rechte die Kundinnen und Kunden im Gegenzug haben", so die Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bereits zahlreiche Gebühren geklagt

"Berechnet ein Unternehmen ein Zusatzentgelt für die im Regelfall ohnehin zu erfüllenden vertraglichen Pflichten – und nicht für eine etwaig erforderliche Mehrleistung im Einzelfall -, dann ist das nicht zulässig", weiß Jurist Joachim Kogelman (VKI). Sobald die Entscheidung rechtskräftig ist, bestünden seiner Ansicht nach Rückforderungsansprüche auf Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher.

In der Vergangenheit hatte der VKI bereits die Gebühr, die anfiel, wenn das Ticket bei der Abendkasse abgeholt wurde, zu Fall gebracht. Selbst für die "Print at Home"-Variante gab es eine Gebühr von 2,50 Euro zu zahlen. Diese beiden Gebühren wurden 2018 vom Obersten Gerichtshof (OGH) und dem Wiener Handelsgericht für unzulässig erklärt.
Eine weitere für rechtswidrig erklärte Gebühr, war jene, die für das Übertragen auf eine andere Person verrechnet wurde. Dabei mussten Tickets umpersonalisiert werden. Die Gebühr dafür wurde 2021 vom OLG abgeschafft.

Das könnte dich auch interessieren:

Ausgleichszahlungen für viele Wien Energie-Kunden
Drei darf nicht versprechen, was nicht gehalten wird
Schikanen bei GR-Wahl, Entscheidung gegen Depaoli, IKB-Diskussion
Ö-Ticket Betreiber CTS Eventim Austria darf keine Servicegebühr verlangen, bestätigte der OLG Wien das Urteil des Handelsgericht. | Foto: Britta Pedersen / dpa / picturedesk.com
Bereits 2018 und 2021 wurden Klauseln von Ö-Ticket für unzulässig erklärt, wie etwa die Gebühr, wenn das Ticket Zuhause ausgedruckt wurde. | Foto: Unsplash
Sobald das Urteil rechtskräftig ist, könnten Kundinnen und Kunden Anspruch auf Rückzahlung haben. | Foto: zestmarina/panthermedia

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

W S T St K V B

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Foto des Tages einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.