Cousinen-Ehen verboten
Heiraten in Österreich erst ab 18 Jahren erlaubt

- Die Regierung hat sich darauf geeinigt, die Sondergenehmigung aufzuheben, die bisher eine Heirat ab 16 Jahren ermöglichte. Zudem wurde eine Ausweitung der Eheverbote auf Verwandte bis zur vierten Seitenlinie beschlossen.
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Die Regierung hat sich darauf geeinigt, die Sondergenehmigung aufzuheben, die bisher eine Heirat ab 16 Jahren ermöglichte. Zudem wurde eine Ausweitung der Eheverbote auf Verwandte bis zur vierten Seitenlinie beschlossen. Justizministerin Alma Zadić (Grüne) sieht darin einen "Beitrag im Kampf gegen Zwangsehen".
ÖSTERREICH. Derzeit ist eine Heirat grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Personen ab 16 Jahren aber bereits früher heiraten. Notwendig ist dafür die Entscheidung eines Gerichts, das die Person auf ihren Antrag hin für ehefähig erklären kann. Das muss es – ohne inhaltliche Prüfung – tun, wenn der künftige Ehegatte selbst bereits volljährig ist und der oder die Minderjährige für die Ehe reif erscheint. Nötig ist hierfür die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Sollte eine solche Zustimmung verweigert werden, kann das Gericht diese auch ersetzen, wenn dafür keine gerechtfertigten Gründe vorliegen.
Maßnahme gegen Zwangsehen
Am Montag gab die Regierung jedoch bekannt, dass die Ehe künftig ausnahmslos erst ab 18 Jahren erlaubt sein soll. Begründet wird die Streichung der Sondergenehmigung unter anderem mit einer Forderung des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) nach einem weltweiten Ehealter von 18 Jahren. "Ich freue mich über diese Einigung, denn mit der Anhebung des unbedingten Ehealters auf 18 Jahre schützen wir junge Frauen und junge Männer in Österreich und sind im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards", erklärte Zadić in einer Aussendung. "Je jünger Menschen sind, die heiraten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das nicht freiwillig passiert, weil Kinder von ihren Eltern oder anderen Menschen unter Druck gesetzt werden".

- "Je jünger Menschen sind, die heiraten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das nicht freiwillig passiert, weil Kinder von ihren Eltern oder anderen Menschen unter Druck gesetzt werden", begründet Justizministerin Alma Zadić die Maßnahme.
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Strengere Eheverbote zwischen Verwandten
Neben der Aufhebung der Sondergenehmigung einigte sich die Regierung auch auf strengere Eheverbote. Künftig sollen diese auch zwischen Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie gelten. Damit sind etwa Ehen zwischen Cousins und Cousinen oder Nichten und Onkel nicht mehr möglich. Gleiches soll auch für eingetragene Partnerschaften gelten.
Werden Ehen von Minderjährigen oder nahen Verwandten im Ausland geschlossen, müssen Gerichte prüfen, ob diese in Österreich anerkannt werden. Dabei müssen sowohl das Kindeswohl als auch die sogenannte "ordre public Klausel" betrachtet werden. Diese besagt, dass ausländische Rechtsbestimmungen und Vorschriften unzulässig sind, wenn diese nicht mit den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung vereinbar sind.
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