OGH-Urteil
Weniger Schmerzensgeld für E-Bike-Fahrer ohne Helm

Wer mit dem E-Bike ohne Helm unterwegs ist und unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss künftig mit weniger Schmerzensgeld rechnen – zumindest, wenn es dabei zu Kopfverletzungen kommt.
 | Foto: PantherMedia/AndreyPopov
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Wer mit dem E-Bike ohne Helm unterwegs ist und unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss künftig mit weniger Schmerzensgeld rechnen – zumindest, wenn es dabei zu Kopfverletzungen kommt.

ÖSTERREICH. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag ein richtungsweisendes Urteil gefällt, das für viele Fahrerinnen und Fahrer von E-Bikes Konsequenzen haben dürfte: Trotz Unschuld am Unfallhergang kann eine Mitschuld angerechnet und das Schmerzengeld gekürzt werden, wenn die Lenkerin oder der Lenker keinen Helm getragen hat.

Wie der ÖAMTC darüber hinaus informierte, bedeutet das Urteil, dass bei fehlendem Fahrradhelm die volle Entschädigung bei Kopfverletzungen nicht mehr garantiert ist. Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, erklärt: 

"Diese Entscheidung kommt nicht überraschend. Bereits vor Jahren wurde bei Rennrad- oder Motorradfahrer:innen ohne Schutzkleidung ähnlich geurteilt – auch dort galt: mangelnder Eigenschutz wirkt sich negativ auf das Schmerzengeld aus."

Keine Helmpflicht 

Rein rechtlich besteht für Fahrerinnen und Fahrer von E-Bikes in Österreich keine gesetzliche Helmpflicht. Dennoch wird durch das neue Urteil eine sogenannte "Obliegenheit" festgeschrieben – eine Art Sorgfaltsmaßstab, wie er von verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmenden erwartet wird. Wer sich diesem Maßstab nicht anpasst, riskiert im Ernstfall Einbußen beim Schmerzensgeld.

Zwar droht keine Strafe bei Polizeikontrollen, aber wer auf einen Helm verzichtet, handelt fahrlässig – zumindest aus Sicht der Gerichte. | Foto: Michelle Holzmann
  • Zwar droht keine Strafe bei Polizeikontrollen, aber wer auf einen Helm verzichtet, handelt fahrlässig – zumindest aus Sicht der Gerichte.
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"Zwar droht keine Strafe bei Polizeikontrollen, aber wer auf einen Helm verzichtet, handelt fahrlässig – zumindest aus Sicht der Gerichte", so Hoffer. Das gelte auch für andere Schutzmaßnahmen wie sichtbare Kleidung, Reflektoren und funktionierende Beleuchtung, deren Fehlen sehr wohl zu Verwaltungsstrafen führen kann.

Auch bei E-Scootern denkbar

Der ÖAMTC rät dringend, bei jeder Ausfahrt mit dem E-Bike einen Helm zu tragen – nicht nur zum Eigenschutz, sondern auch aus rechtlicher Vorsicht. Zudem sei laut dem Verkehrsclub eine ähnliche Entscheidung für Elektroscooter in Zukunft nicht ausgeschlossen. Auch hier gelten dieselben Prinzipien: Wer bewusst auf Schutz verzichtet, riskiert eine Mitschuld – selbst wenn der Unfall von jemand anderem verursacht wurde.

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Wer mit dem E-Bike ohne Helm unterwegs ist und unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss künftig mit weniger Schmerzensgeld rechnen – zumindest, wenn es dabei zu Kopfverletzungen kommt.
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Zwar droht keine Strafe bei Polizeikontrollen, aber wer auf einen Helm verzichtet, handelt fahrlässig – zumindest aus Sicht der Gerichte. | Foto: Michelle Holzmann
ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer: "Diese Entscheidung kommt nicht überraschend. Bereits vor Jahren wurde bei Rennrad- oder Motorradfahrer:innen ohne Schutzkleidung ähnlich geurteilt – auch dort galt: mangelnder Eigenschutz wirkt sich negativ auf das Schmerzengeld aus." | Foto: ÖAMTC/Postl
Zudem sei laut dem Verkehrsclub eine ähnliche Entscheidung für Elektroscooter in Zukunft nicht ausgeschlossen.  | Foto: Symbolbild (Pixabay)

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