UK-Reisebestimmungen
Einreise in Großbritannien nur mit ETA-Genehmigung

Seit 2. April reicht ein Reisepass alleine nicht mehr, um in das englischsprachige Land einzureisen. Ab nun brauchen Reisenden zusätzlich die elektronische Reisegenehmigung ETA (Electronic Travel Authorisation).
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Ab 2. April 2025 benötigen alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, darunter auch Österreicherinnen und Österreicher, die kein Visum haben, für die Einreise ins Vereinigte Königreich, zusätzlich zu einem Reisepass, auch eine kostenpflichtige elektronische Reisegenehmigung. 

ÖSTERREICH. In der Folge des Brexits hat sich in den letzten Jahren bei der Einreise nach Großbritannien einiges verändert. Seit Mittwoch reicht ein Reisepass alleine nicht mehr, um in das englischsprachige Land einzureisen. Ab nun brauchen Reisende zusätzlich die elektronische Reisegenehmigung ETA (Electronic Travel Authorisation).

Reisepass alleine zu wenig

Wer kein Visum hat - und das sind in der Regel alle, die für einen kurzen Urlaub, für einen Sprachkurs oder geschäftlich nach Großbritannien reisen - muss sich die Reise erstmals vorab vom britischen Staat genehmigen lassen. Das gilt für die Einreise nach England, Schottland, Wales sowie Nordirland. Bürgerinnen und Bürger aus nicht EU-Ländern, darunter auch US-Bürger, Australier und Kanadier, brauchen diese Einreisegenehmigung schon seit Jänner dieses Jahres. Ohne Genehmigung des Antrags wird man entweder von der Fluglinie nicht mitgenommen oder bei der Einreise bei der Passkontrolle abgefangen.

Ab dem 2. April 2025 werden Reisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland komplizierter und teurer: Eine Anmeldung ist auch nur online möglich.  | Foto: Toby Melville / REUTERS / picturedesk.com
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Einreise via App beantragen

Beantragt werden kann die elektronische Einreisegenehmigung nur digital. Gefragt wird dabei nach Adresse, E-Mail-Adresse, Berufstätigkeit, eventuellen Vorstrafen und doppelten Staatsbürgerschaften. Die Zahlung von zehn Pfund (zwölf Euro) pro ETA kann mittels Kredit- oder Debitkarte oder alternativ Google- oder Apple-Pay abgewickelt werden. Ab 9. April soll die Gebühr schon knapp 20 Euro betragen.

Die Beantragung funktioniert am schnellsten mit der dafür vorgesehenen App "UK ETA" für das Smartphone. Sie hat den Vorteil, dass man dort das Bild des Reisepasses sowie ein Portraitfoto gleich aufnehmen und hochladen kann. Die zweite Möglichkeit ist die Beantragung auf der offiziellen ETA-Website. Die Genehmigung des Einreiseantrags sollte im Normalfall maximal drei Tage dauern.

Die Beantragung funktioniert am schnellsten mit der dafür vorgesehenen App "UK ETA" für das Smartphone. | Foto:  LIONEL BONAVENTURE / AFP / picturedesk.com
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Sechs Monate gültig

Die ETA dient als Ersatz für ein Visum und erlaubt Aufenthalte auf der britischen Insel von jeweils bis zu sechs Monaten in einem Zeitraum von zwei Jahren. Auch der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts noch gültig sein. Für die Durchreise bzw. den Umstieg auf britischen Flughäfen ist das Dokument allerdings nicht erforderlich, solange Reisende einen Anschluss im selben Flughafen haben, im Transit-Bereich bleiben und durch keine Zollstelle gehen.

Wer sich weiters um die ETA keine Sorgen machen muss, sind Inhaber britischer Visa, Aufenthaltsbewilligungen oder eines Post-Brexit-Aufenthaltstitels („Settled Status“ oder „Pre-Settled-Status“).

Ohne Genehmigung des Antrags wird man entweder von der Fluglinie nicht mitgenommen oder bei der Einreise bei der Passkontrolle abgefangen. | Foto: unplash
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Achtung vor Betrugsmaschen

Im Zusammenhang mit dem neuen Einreiseverfahren warnt das Außenministerium vor betrügerischen Webseiten. Die gefälschten Adressen würden dem offiziellen Antragsportal ähneln. Dahinter verstecken sich aber entweder Dienstleister, die zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen, oder Betrüger, die versuchen, an Kreditkartendaten zu gelangen. „Bitte benützen Sie zur Beantragung ausschließlich die von der britischen Regierung (gov.uk) bereitgestellte Seite“, heißt es.

Hast du vor in nächster Zeit ins Vereinigte Königreich zu reisen?

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