Gefährlich in Wien, harmlos in Tirol
Wann kommt einheitliches Hundehaltegesetz für Österreich?

- Pro-Hund kämpft erstmals gemeinsam für ein hundefreundliches Österreich und gegen unsinnige Gesetze wie die Hunderassenlisten.
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Warum ist ein und derselbe Hund in einem Bundesland potentiell gefährlich und im anderen nicht? Tatsächlich ist Österreich was des Menschen 'besten Freud' betrifft, ein 'Fleckerlteppich': Jedes Bundesland und jede Gemeinde hat seine eigenen Vorschriften. Dass dabei manchmal skurrile und tatsächlich verwirrende Situationen für den Hundebesitzer entstehen, ist Anlass für die Forderung der neu gegründeten Plattform 'Pro Hund': Sie möchte endlich ein bundesweit einheitliches Hundehaltegesetz.
ÖSTERREICH. "Wenn ich in Wien, Niederösterreich oder Vorarlberg einen Rasselisten-Hund halte, dann gelten für mich extremst strenge Vorschriften. In der Steiermark, im Burgenland oder in Salzburg ist der Rottweiler hingegen kein Problem", kritisiert Katja H. Wolf vom Österreichischen Kynologenverband und Mitinitiatorin der Plattform 'Pro Hund', bei der erstmals Züchter, Experten, Trainer, Hundeschulen und Tierschutzvereine in Österreich, kurzum alle maßgeblichen Beteiligten aus dem Hundesektor, an einem Strang ziehen. Ziel: Eine starke Stimme für das Miteinander von Mensch und Hund und ein einheitliches Hundehaltegesetz. Wolf: "Für Hunde gelten in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Vorschriften, dabei ist es immer ein und derselbe Hund, das kann's doch nicht sein."
Gefährlich in Wien, harmlos in Tirol
Hier einige Beispiele für das Wirrwarr bei den Vierbeinern: Drei Bundesländer, nämlich Wien, Niederösterreich und Vorarlberg, definieren in ihren Hundehaltegesetzen bestimmte Rassen als gefährlich, darunter etwa Pitbullterrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier oder American Staffordshire Terrier. Für diese "Listenhunde" gelten verschärfte Regelungen wie generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. In Wien etwa muss der Besitzer auch einen 'Hundeführerschein' machen. Gelistet werden in jedem Land unterschiedlich viele Rassen: In Wien sind es zwölf Rassen, in Niederösterreich acht und in Vorarlberg 15 Rassen. So ist der 'Ridgeback' in Vorarlberg potentiell gefährlich, während er in den übrigen Bundesländern als harmlos eingestuft wird. Wolf: "Man fragt sich, warum? Darüberhinaus sind all diese 'gelisteten' Kampfhunde wiederum etwa in der Steiermark, Kärnten, Tirol, Oberösterreich oder dem Burgenland völlig unbedenklich. Das macht diese Listen doch lächerlich."

- Gefährlich in Wien, harmlos in Tirol: Der 'Listenhund' Rottweiler gilt als potentiell gefährlicher 'Kampfhund' in Wien und Niederösterreich.
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Die ganze Liste der 'Kampfhunde' findest du hier.
Der Mensch am Ende der Leine ist 'gefährlich'
Expertin Yvonne Adler meint dazu: „Hunde sind seit Jahrtausenden die treuen Weggefährten von uns Menschen und leisten wertvolle Dienste. Rasselisten spalten die Gesellschaft und entbehren jeder fachlichen und wissenschaftlichen Grundlage. Dies suggeriert einzig eine Scheinsicherheit, denn der Mensch am Ende der Leine bewirkt, wie sich das Verhalten des Hundes entwickelt!“ Wolf: "Es ist unverständlich, warum es Bundesländer gibt, die sehr streng sind und 'Rasselisten' führen, auf der Hunde explizit gelistet sind wegen ihres hohen Gefährdungspotentials. Das lehnen wir grundsätzlich ab, denn dafür gibt es absolut keine wissenschaftlichen Beweise."
„Unsere Gesellschaft ist in der Frage Hund gespalten: Einerseits wird der Hund nach Berichten über Bissunfälle als mordende Killermaschine verteufelt, andererseits wird die Haltung des Hundes wegen überzogener Auslegungen des Tierschutzgedankens
fast nicht mehr möglich. Gemeinsam mit unseren Partnern möchte der ÖKV einen Mittelweg zum Wohle des Hundes beschreiten“, so Dr. Michael Kreiner, Präsident des Österreichische Kynologenverband.
Hier die schönsten Hundebilder unserer Regionauten
Maulkorbpflicht, je nach Gemeinde unterschiedlich
Ob übrigens das treue Vierbein einen Maulkorb tragen und angeleint werden muss, das regelt jeder Bürgermeister für seine Gemeinde selbst. "Das ist besonders absurd", kritisiert Wolf: "Denn nun sind die Regelungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, der eine Bürgermeister bestimmt, dass Hunde angeleint werden müssen, der andere nicht, es ist für den Hundehalter unzumutbar, sich über alle Bestimmungen zu informieren." Darüber hinaus kritisiert Wolf die übergeordnete Gesetzgebung: Denn das Land Niederösterreich bestimmt etwa im niederösterreichischen Hundehaltegesetz, wie jede Gemeinde vorzugehen hat. Wolf: "Das Gesetz besagt, dass Maulkorbpflicht dann gilt, wenn bei einer Veranstaltung mehr Menschen anwesend sind. Die Lage bei den Hundegesetzen ist wirklich einfach überwiegend verwirrend."
„Seit 35.000 Jahren sind Menschen bereits mit Hunden zusammen und ziehen heute daraus sogar gesundheitliche Vorteile. Daraus ist auch im Interesse der Gesellschaft ein Recht auf das Leben mit Tieren/Hunden abzuleiten. Gesetzgeber, Behörden und Planer sind daher aufgerufen, ein Leben mit Hund zu unterstützen, nicht aber zu erschweren. Schließlich erfüllt ein hundefreundlich gestalteter Lebensraum gleichzeitig auch die Bedürfnisse von Kindern.“ Dr. Kurt Kotrschal, der bekannte Wolfs-Hunde-Forscher.

- "Maulkorb und Leine, oder doch nicht?" Viele Hundebesitzer blicken ob der Vielzahl der unterschiedlichen Regelungen nicht durch.
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"Oberösterreich hat ein gutes Gesetz"
Lobend erwähnt Wolf das Bundesland Oberösterreich. Denn in Bezug auf einen Sachkundenachweis, also einen Kurs, den ein Hundehalter machen muss, sind die Regelungen pro Bundesland ebenso unterschiedlich."In manchen Ländern ist einer Pflicht und wird vorgeschrieben, in anderen nicht", kritisiert Wolf und erwähnt lobend Oberösterreich: " In Oberösterreich gibt es ein gutes Gesetz, da braucht man etwa einen Sachkundenachweis, im Burgenland hingegen etwa garnicht."
„Es ist wichtig, dass erstmals ALLE an einem Strang ziehen. Egal ob Rassehund oder ein Hund aus dem Tierschutz: Hunde gelten als beste Freunde der Menschen, für uns Hundehalter sind sie Familienmitglieder. Wir zahlen Steuern und verlangen von den zuständigen Politikern Gesetze, die eine artgerechte Haltung von Hunden auch möglich machen. Nur gemeinsam, als große Bewegung, können wir was weiterbringen, das haben die letzten Monate gezeigt“, sagt Brigitte Cocyan vom Dachverband Tierschutz 2.0.
Mehr dazu: Leine- bzw. Maulkorbpflicht für Hunde ist fix
'Fleckerlteppich' Hundehaltegesetz
Laut 'Pro Hund', dem Zusammenschluss aller Züchter, Experten, Trainer, Hundeschulen und Tierschutzvereine in Österreich, ist die derzeitige Lage bei Hundehaltegesetzen in Österreich mit einem 'Fleckerlteppich' vergleichbar und untragbar. "Erste Gespräche mit einigen Tierschutzsprechern der Parlamentsparteien sowie Landespolitikern wurden bereits geführt und dabei die Forderungen der österreichweiten Bewegung vorgestellt", so Wolf: "Wir wollen ein hundefreundliches Österreich, ein einheitliches bundesweites Hundehaltegesetz, eine zweckgebundene Verwendung der Hundesteuer, Schulung und damit Prävention von Mensch und Hundehalter, einen einheitlichen Standard bei der Ausbildung von Hundetrainern undfür die Vergabe, den Verkauf oder die Vermittlung von Hunden sowie einen respektvollen und tierschutzkonformen Umgang mit Hunden."



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