Dringender Tatverdacht
U-Haft für Rene Benko wird verlängert
Nach der Festnahme des ehemaligen Immobilieninvestors vergangene Woche überschlagen sich nun die Ereignisse: Wie jetzt bekannt wurde, wird die U-Haft für Benko verlängert.
ÖSTERREICH. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSTA) hatte am Donnerstag, 23. Jänner, die Festnahme des Unternehmers wegen "Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr" angeordnet. Der ehemalige Immobilienmogul war in Innsbruck vernommen worden, es folgte die Überstellung in die Justizanstalt Josefstadt. Am Freitagnachmittag wurde dann die Untersuchungshaft über Benko verhängt.
"Aus terminlichen Gründen"
Ursprünglich war der Entscheid über eine etwaige Verlängerung der Untersuchungshaft für Freitag, 7. Februar, anberaumt. Doch jetzt überstürzen sich die Ereignisse. Wie am Freitag, 31. Jänner, bekannt wurde, wird die Untersuchungshaft vorerst bis 28. Februar verlängert. Die Entscheidung sei aus "terminlichen Gründen" erfolgt, erklärte das Landesgericht für Strafsachen Wien in einer Aussendung. Am 28. Februar muss neuerlich über die Verlängerung der U-Haft entschieden werden. Das Landesgericht Wien begründet in der Aussendung die Entscheidung:
"Nachdem vergangene Woche über René BENKO die Untersuchungshaft wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr verhängt wurde, verlängert das Landesgericht für Strafsachen Wien heute die Untersuchungshaft um einen weiteren Monat. Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen der Haftgründe. Aus terminlichen Gründen wurde die Haftprüfungsverhandlung bereits heute durchgeführt und dabei, wie von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beantragt, die Untersuchungshaft verlängert."
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