2G im Sport
Für Kinder bis 15 Jahren gilt Ninja-Pass als Nachweis

- Kinder, die im selben Jahr geboren sind, können laut Experten beim biologischen Alter einen Altersunterschied von bis zu sechs (!) Jahren aufweisen: Das hat zur Folge, dass in ein und derselben Fußball-Nachwuchsmannschaft ein biologisch Zehnjähriger gegen einen biologisch 16-Jährigen spielen muss. Der ÖFB hat mit dem §3a Abhilfe geschaffen. Doch ob dieser zur Anwendung kommt oder nicht, liegt in der Willkür des Trainers.
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Die Lage in Österreich ist ernst, denn die Corona-Infektionszahlen und auch die Belegungen der Intensivbetten sind in den letzten Tagen stark angestiegen. Doch die 2G-Regel, die seit 8. November in ganz Österreich gilt, hat massive Auswirkungen auf den Nachwuchssport, denn alle Kinder ab 12 Jahren dürften dann nicht mehr ihren Lieblingssport ausüben, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Doch es gibt Ausnahmen.
ÖSTERREICH. Sport ist wichtig, gerade für Kinder. ÖVP-Sportsprecher Christoph:
„Jeder, der Sport betreiben will, kann im Sportverein unter sicheren Bedingungen seinem Hobby nachgehen. In Sportstätten oder Fitnessstudios gilt die 2G-Regel. Nicht öffentliche Sportstätten benötigen ein Covid-Präventionskonzept und einen Covid-19-Sonderbeauftragten. Für den Spitzensport gelten gesonderte Regelungen.“
Diese Regeln gelten für Kinder beim Sport
- Kinder unter 12 Jahren ausgenommen: Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen (Ausnahme Wien) und müssen somit kein Testergebnis vorweisen; jedenfalls reicht derzeit für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre der Ninja-Pass als 2G-Nachweis.
- Ninja-Pass als Nachweis: Konkret gilt für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter): Der Ninja-Pass wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis fürs Restaurant, Kino oder Seilbahnen.
- 2G ab neunter Schulstufe: Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2G-Nachweis verfügen, um 2G-Settings betreten zu dürfen. Wie im Kulturbereich gilt dann auch im Sport, dass nur mehr genesene oder geimpfte Personen Zutritt haben werden. Ab heute gilt dazu eine Übergangsfrist von vier Wochen. In dieser gilt die erste Impfung in Kombination mit einem PCR-Test als 2G-Nachweis. Danach gibt es den 2G-Nachweis nur mehr für Genesene oder Geimpfte.
Das gilt für Sportstätten
- Der Betreiber von nicht öffentlichen Sportstätten darf Kunden nur einlassen, wenn diese einen 3G-Nachweis vorweisen.
- Es gilt eine Übergangsfrist bis 6.12.2021: Bis dahin ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich.
Für Veranstaltungen gilt:
- Mehr als 25 Teilnehmer*innen: 2G-Pflicht
- Mehr als 50 Teilnehmer*innen: Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis 1 Woche vor der Veranstaltung, Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten, Erstellung eines Präventionskonzepts
- Mehr als 250 Teilnehmer*innen: Bewilligung durch Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich
Für Wien gilt abweichend zu den Bundesmaßnahmen:
Kinder
Kinder ab 6 Jahren werden in der Regel 3mal pro Woche in der Schule getestet („Ninja-Pass“). Ein PCR-Test ist hier 72 Stunden gültig, ein Antigen-Test 48 Stunden. Wenn alle 3 Tests der Woche im „Ninja-Pass“ für Schüler*innen in Wien eingeklebt sind, gilt er auch am Wochenende als Eintrittsnachweis, zu Beispiel für die Gastronomie.
Zutrittsregeln
- Für Kinder bis 5 Jahren gibt es keine Zutrittsregeln.
- Für Kinder von 6 bis 11 Jahren gilt in allen Bereichen, in denen es Zutrittsregeln gibt, die 3G-Regel („Ninja-Pass“).
- Für Kinder ab 12 Jahren gelten dieselben Regelungen wie für Erwachsene.
Maskenpflicht
- Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen.
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