Gutachten
Ex-Ministerin Aschbacher darf Magister-Titel behalten

- Ex-Familien- und Arbeitsministerin Christine Aschbacher trat aufgrund Plagiatsvorwürfe zurück.
- Foto: BKA/Andy Wenzel
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Für viel Aufregung sorgte Anfang des Jahres der Vorwurf, Arbeitsministerin Christine Aschbacher habe bei ihrer Diplomarbeit und Dissertation nicht nach wissenschaftlichen Kriterien agiert. Daraufhin trat die ÖVP-Politikerin zurück und tauchte unter. Ein neues Gutachten soll sie jetzt zumindest hinsichtlich der Diplomarbeit entlasten.
ÖSTERREICH. Holprige Textpassagen ihrer Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 an der Fachhochschule Wiener Neustadt, die via Social Media rasch publik wurden, waren der Anlass für den Rückzug. Innerhalb weniger Stunden wurde der Druck auf die damalige Arbeitsministerin so stark, dass sie am Abend zum Schutz ihrer Familie, wie sie betonte, via Aussendung ihren Rücktritt bekannt gab. Als Schuldeingeständnis wollte Aschbacher dies allerdings auf keinen Fall verstanden wissen.
Gutachten entlastet Aschbacher
Die Ex-Arbeitsministerin darf ihren 2006 an der FH Wiener Neustadt erlangten Magistertitel behalten lautet jetzt das Fazit eines Gutachtens der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI). Laut "Kronenzeitung" könne Aschbacher ihren Magister-Titel behalten, "abseits von kleinen Schlampigkeiten handle es sich beim FH-Exposé um kein Plagiat". Über die Inhalte der Gutachten und ihrer Stellungnahme darf sich die ÖAWI allerdings selbst noch nicht öffentlich äußern, die "Krone" beruft sich in ihrem Bericht jedenfalls auf Aschbachers Umfeld.

- Zur Untersuchung der Doktorarbeit in Bratislava ist noch kein Ergebnis bekannt.
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Dissertation noch in Prüfung
Aschbacher soll dem Bericht zufolge aber kein Comeback in die Politik planen. Jedoch erfolgte der Rücktritt primär wegen der Doktorarbeit und nicht wegen der Diplomarbeit. In der an der TU Bratislava eingereichten Dissertation las man von "Annahmen wie Seepocken", weil sie uns verlangsamen oder auch absurde Formulierungen wie "Ich werde rollen und tun es". Dieses Gutachten ist laut "Der Standard" noch ausständig.


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