Rezeptgebühr, Heilbehelfe
2025 wird’s teurer beim Arztbesuch

Die Anhebung der Rezeptgebühr ist nur eine der zahlreichen Änderungen 2025.
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Die österreichische Gesundheitslandschaft steht im kommenden Jahr vor bedeutenden Veränderungen, die Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsdienstleister gleichermaßen betreffen werden. Aufgrund der Teuerung steigen unter anderem Rezeptgebühr und Kostenanteile für Heilbehelfe.

ÖSTERREICH. Für viel Aufruhr sorgte bereits das ab 2025 EU-weite Verbot von quecksilberhaltigem Amalgam für Zahnfüllungen. Nach wie vor können sich die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Zahnärztekammer nicht einigen, welche Füllungen ab 2025 von der Kasse bezahlt werden. Während Vorarlberg eine Sonderregelung hat, werden bessere Füllungsmaterialien andernorts vorwiegend privat zu zahlen sein. Laut ÖGK werden 18,74 Euro bei einer einflächigen Füllung zurückerstattet, was 80 Prozent des bisherigen Amalgamtarifs entspricht. Jedoch bietet die ÖGK allen niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten jenen Tarif an, mit dem sie ursprünglich auch an die Kammer herangetreten ist. "Dadurch können sie amalgamfreie Füllungen auf Kassenkosten in ihren Ordinationen verrechnen", heißt es von der Kasse. 

Zahnfüllungen werden ab 2025 kostenpflichtig

Rezeptgebühr steigt

Im Gesundheitsbereich sind auch 2025 Preiserhöhungen zu erwarten. Die Rezeptgebühr wird um 45 Cent teurer (7,55 Euro), der Mindestkostenanteil für Heilbehelfe steigt um 2,60 Euro auf 43 Euro. Selbstversicherte müssen mit einer Beitragserhöhung auf 6.977,40 Euro jährlich rechnen, was einem monatlichen Beitrag von 526,79 Euro entspricht. Studierende zahlen künftig 73,48 Euro pro Monat.

Ein Lichtblick für ME/CFS-Patienten: In Salzburg entsteht die erste Anlaufstelle zur Unterstützung der durch Covid-19 stark gestiegenen Erkranktenzahlen. Weitere Einrichtungen dieser Art sind in Planung, insbesondere in Wien.

Ab 2025 können sich Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner "Facharzt bzw. Fachärztin für Allgemeinmedizin und Familienmedizin" nennen. | Foto: panthermedia net - Rangizzz
  • Ab 2025 können sich Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner "Facharzt bzw. Fachärztin für Allgemeinmedizin und Familienmedizin" nennen.
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Kritische Arzneimittel auf Vorrat

Verbessern sollte sich die Medikamentenversorgung: Mit 21. April 2025 tritt eine Bevorratungsverordnung in Kraft, die der pharmazeutischen Industrie vorgibt, laufend einen österreichweiten Bedarf von vier Monaten etwa an Schmerzmitteln und wichtigen Antibiotika einzulagern. Insgesamt geht es um 700 kritische Arzneimittel. 

Ab 2025 können Allgemeinmediziner die Bezeichnung "Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin" beantragen. Diese Änderung ist Teil einer umfassenden Reform der Ärzteausbildung, die vollständig im Juni 2026 in Kraft treten wird.

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Die Gesundheitskasse bietet Zahnärzten Tarife für Amalgam-Alternativen an. | Foto: stock.adobe/Dmitry
Ab 2025 können sich Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner "Facharzt bzw. Fachärztin für Allgemeinmedizin und Familienmedizin" nennen. | Foto: panthermedia net - Rangizzz

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