Regelungen und Ausnahmen
Wildcampen in Österreich – was erlaubt ist

Das sogenannte Wildcampen ist in Österreich grundsätzlich verboten – es gibt aber auch Ausnahmen. | Foto: Cristian Grecu
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  • Das sogenannte Wildcampen ist in Österreich grundsätzlich verboten – es gibt aber auch Ausnahmen.
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Obwohl Campen gerne mit Freiheit verbunden wird, sind ihm auch natürliche Grenzen gesetzt. So ist das freie Stehen, auch Wildcampen genannt, in vielen europäischen Ländern verboten. Wer sich nicht daran hält und trotzdem abseits erlaubter Bereiche campt, muss mit teils horrenden Strafen rechnen. Es gibt aber auch Ausnahmen. Was in Österreich und einigen Urlaubsländern gilt, erfährst du hier. 

ÖSTERREICH. Das sogenannte Wildcampen ist hierzulande grundsätzlich verboten. Allerdings können die entsprechenden Regelungen lokal variieren. Denn wie im föderalistischen Österreich üblich, hat jedes Bundesland auch sein eigenes Campinggesetz. In der Regel aber gilt: Das Übernachten in freier Natur ist ohne Erlaubnis des Grundbesitzers oder der zuständigen Behörde untersagt.

Bei Verstößen können teils horrende Geldstrafen verhängt werden. Je nach Bundesland betragen diese mehrere hundert bis tausend Euro, in Niederösterreich sogar bis zu 14.500 Euro. Im Falle des Biwakierens, also einer "Notunterkunft" im Gebirge, muss man allerdings in keinem Bundesland Strafe fürchten. Wer sich nicht sicher ist, ob er sein Lager in einem bestimmten Bereich aufschlagen darf, erkundigt sich am besten bei lokalen Tourismusverbänden, örtlichen Behörden oder den jeweiligen Gemeindeämtern, empfiehlt der Österreichische Camping Club (ÖCC).

Zelt im Gebirge – oberhalb der Baumgrenze ist Wildcampen in manchen Bundesländern erlaubt.  | Foto: Archiv Alpenverein
  • Zelt im Gebirge – oberhalb der Baumgrenze ist Wildcampen in manchen Bundesländern erlaubt.
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"Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit"

Eine Ausnahme für das Verbot stellt übrigens die "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit", etwa wegen Übermüdung, dar, informiert der Österreichische Camping Club (ÖCC) gegenüber MeinBezirk. Dabei dürfe aber nicht der Eindruck des Campens entstehen. Heißt also: nicht die Markise ausfahren, den Wohnwagen abkoppeln, Grillen oder Sessel aufstellen. Stattdessen "so spät wie möglich stehen bleiben und so früh wie möglich weiterfahren", so der ÖCC. Überdies seien auch regionale oder örtliche Einschränkungen zu beachten. So existieren beispielsweise in Wien, Tirol und Salzburg generelle Nächtigungsverbote.

Weitere Informationen zu den Regelungen in Österreich

Regelungen in Urlaubsländern

Ein Blick auf die Regelungen anderer europäischer Länder zeigt ein Nord-Süd-Gefälle: So sind die Gesetze im Norden tendenziell weniger streng als im Süden. In Norwegen und Schweden etwa ist das Wildcamping mit kleinen Einschränkungen nicht verboten. Auch in Schottland ist es seit 2003 ausdrücklich erlaubt. Demgegenüber ist das Wildcampen außerhalb gekennzeichneter Campingplätze in Portugal, Kroatien und Griechenland ausnahmslos verboten. 

Beim Wildcamping gibt es in Europa ein Nord-Süd-Gefälle. | Foto: ÖCC
  • Beim Wildcamping gibt es in Europa ein Nord-Süd-Gefälle.
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Das sogenannte Wildcampen ist in Österreich grundsätzlich verboten – es gibt aber auch Ausnahmen. | Foto: Cristian Grecu
Beim Wildcamping gibt es in Europa ein Nord-Süd-Gefälle. | Foto: ÖCC
Zelt im Gebirge – oberhalb der Baumgrenze ist Wildcampen in manchen Bundesländern erlaubt.  | Foto: Archiv Alpenverein
In Portugal, Kroatien und Griechenland ist Wildcampen ausnahmslos verboten.  | Foto: Elafonisos

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