Schafwiesen nicht der Wettbewerbsbehörde gemeldet
70 Millionen Strafe für „Nachmiete“ von Welser Laden

Wegen der Filiale in Wels-Schafwiesen hagelte es jetzt die höchste Kartellstrafe, die es je in Österreich gegeben hat.  | Foto: laumat.at
  • Wegen der Filiale in Wels-Schafwiesen hagelte es jetzt die höchste Kartellstrafe, die es je in Österreich gegeben hat.
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Eine Rekord-Kartellstrafe hat der Oberste Gerichtshof gegen den Billa-Mutterkonzern Rewe nach einer Übernahme von Verkaufsflächen in Wels-Schafwiesen verhängt.

WELS, WIENER NEUDORF. Die damalige Tochtergesellschaft Merkur Warenhandels AG (nun Billa Plus) richtete sich 2018 im Welas Park mit einer Filiale auf einer Fläche ein, wo zuvor die Weiß Handels GmbH einen Lebensmitteleinzelhandel betrieben hatte. Der Vorgang wurde bei der Bundeswettbewerbsbehörde nicht als Zusammenschluss angemeldet. Das Kartellgericht verhängte zuerst eine Strafe von 1,5 Millionen Euro. Diese Strafe wurde nun vom Obersten Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht infolge der Rekurse der Bundeswettbewerbsbehörde und des Bundeskartellanwalts - basierend auf dem Jahresumsatz der gesamten Gruppe - auf 70 Millionen Euro erhöht. „Es ist die bis dato höchste Kartellstrafe, die jemals in Österreich verhängt wurde und ist dementsprechend aus unserer Sicht unverhältnismäßig hoch“, so eine Konzernsprecherin. „Aktuell prüfen wir die Urteilsbegründung.“ Bei Rewe spricht man auch von „Nachmiete“, nicht Übernahme.

"Abschreckende Wirkung"

„Geldbußen nach dem Kartellgesetz verfolgen präventive und repressive Zwecke, was eine angemessene Höhe erfordert, weil sonst keine abschreckende Wirkung erzielt wird“, so der OGH. Man habe als Gericht mehrfach betont, "dass man in Österreich zur wirksamen Bekämpfung von Kartellverstößen Geldbußen in einer Größenordnung zu verhängen sind, wie sie auf Unionsebene und in zahlreichen Mitgliedstaaten bereits seit langem üblich ist." Strafrahmenobergrenze wären übrigens mehr als neun Milliarden Euro gewesen.

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