Nicht rechtskräftig verurteilt
18 Monate bedingt und ein Jahr Haft für NS-Wiederbetätigung
18 Monate bedingte Haft beziehungsweise ein zusätzliches Jahr unbedingt, so lauten die nicht rechtskräftigen Urteile in den beiden Wiederbetätigungsverhandlungen vom 28. Jänner am Landesgericht Ried. RIED. Am Vormittag musste sich ein 43-jähriger Innviertler vor den Geschworenen verantworten. Er soll eine Plakette mit einem Hakenkreuz zur Schau gestellt, eine Armbrust mit SS-Totenkopf besessen und via WhatsApp ein Video mit einem Hakenkreuz versandt haben. Der Innviertler wurde zu einer...