Soll Holocaust geleugnet haben
Zwei Männer wegen Wiederbetätigung vor Gericht
Zwei Männer müssen sich am 4. November vor dem Landesgericht Ried verantworten. Ihnen wird im Kern nationalsozialistische Wiederbetätigung angelastet. Des Weiteren sollen sie versucht haben, ein Maschinengewehr an einen verdeckten Ermittler zu verkaufen.
RIED. Dem 40-jährigen Erstangeklagten wird vorgeworfen, die Tötung von Juden während der NS-Zeit geleugnet zu haben. Konkret soll er laut Strafantrag gegenüber einem Bekannten behauptet haben, dass „keine Juden vergast wurden, da dies technisch nicht möglich sei“. Menschen jüdischer Abstammung würden diese Aussagen nur tätigen, „um von den Deutschen nach wie vor Milliarden an Zinsen-Zinsen kassieren zu können.“ Außerdem soll er den Musiktitel eines NS-verherrlichenden Interpreten versendet haben.
Versuchter Verkauf von Devotionalien und Waffen
Gemeinsam mit dem 37-jährigen Zweitangeklagten soll der 40-Jährige zudem versucht haben, einem verdeckten Ermittler NS-Devotionalien im Wert von 20.000 Euro zu verkaufen. Darunter zählen laut Strafantrag unter anderem eine Hakenkreuzfahne, eine NS-Uniform, ein Krug mit Hitler-Abbildung sowie ein Stück Stacheldraht.
Die beiden Angeklagten werden auch beschuldigt, widerrechtlich im Besitz eines vollautomatischen Maschinengewehrs gewesen zu sein. Diese Waffe versuchten sie laut Strafantrag ebenfalls an einen verdeckten Ermittler zu verkaufen.
Beiden Angeklagten droht laut Anklageschrift eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.
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