Arbeiterkammer OÖ
Krankensstand ist nicht gleich Kündigungsschutz
Wer erkrankt ist, sollte seinem Dienstgeber bescheid sagen und den Arzt aufsuchen. OÖ. Der Krankenstand ist kein Kündigungsschutz, ein Grund, warum vermutlich viele Arbeitnehmer auch dann zur Arbeit kommen, wenn sie sich im Bett auskurieren sollten. Wer krank ist, kann meist selbst nichts dafür, jedoch gibt es einige Dinge, die es zu beachten gilt. Krankschreiben lassen Erkrankte Arbeitnehmer sollten unverzüglich ihrem Arbeitgeber Bescheid sagen. Zudem sind ein Besuch beim Arzt und die...